Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

ist und die den Zweck hat, das Zusammenwirken beider Vereine 
in der Erledigung aller der Geschäfte zu gewährleisten, deren 
Erfüllung beiden gleicherweise obliegt. 
Der im Frieden schon aufgestellte Kriegsgeschäftsplan sieht 
folgende Abteilungen vor: 
1. Die Zentralabteilung: Erledigt die Personalangelegen- 
heiten, bringt Mitteilungen in die Presse, veranlaßt Vorträge 
über Rote Kreuz= Arbeik, ist Zentralstelle für die Nachforschung 
nach Verwundeten, Gefangenen und Vermißten für das König- 
reich Sachsen; auch hat sie die Ausfahrten der Verwundeten 
und Aufführungen zur Unterhaltung der Verwundeten in den 
Lazaretten veranlaßt, sowie die Ausstellung für Verwundeten- 
und Krankenfürsorge veranstaltet. 
2. Die Pflegepersonalabteilung: Hat das männliche 
flegeperf onal zu stellen, das im Frieden von den Sanitätskolonnen 
ausgebildet wird. Die Stellung aller weiblichen Arbeitskräfte 
für die Pflege- und Fürsorgetätigkeit des Roten Kreuzes in 
Sachsen erfolgt durch den Albert.Verein. 
3. Die Krankenbeförderungsabteilung: Hat die nötigen 
Maßnahmen zum Transport der Verwundeten zu treffen. Hierzu 
dienen in erster Linie die Gazarettzüge, die unter der Verwaltung 
des Landesausschusses stehen. Der Transport der Verwundeken 
vom Bahnhof nach den Lazaretten wird von den Sanitäts- 
kolonnen übernommen, welche im Bedarfsfalle von den Sama- 
riter- und Arbeitersanitäctskolonnen unterstützt werden. 
4. Die Pflegestättenabteilung: Ihr fällt die Aufgabe 
der Beschaffung und Unterhaltung der Oflegestätten, sowie Ver- 
sorgung derselben mie Arzten, Schwestern usw. zu. Außerdem 
ist dieser Abteilung noch die Beschaffung der gesamten Lazarett. 
wäsche übertragen worden. Zu diesem Zwecke ist sie mit 
dem Landesausschuß für Kriegshilfe in Verbindung getreten, 
dessen Wirken darin besteht, Arbeitlosen Beschäftigung und 
Verdienst zu bringen. Die Zuführung von Liebesgaben bis 
an die Schügengräben wird auch von dieser Abteilung ausge- 
führt, desgleichen die Versorgung der sächsischen Feldlazarette, 
sowie der Ecappenstationen im Osten und Westen. Auch die 
Vermittlung von Badekuren für Krieger, die Aufnahme der- 
selben in Erholungsstätten, die Fürsorge für Blinde und Ver- 
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