ist und die den Zweck hat, das Zusammenwirken beider Vereine
in der Erledigung aller der Geschäfte zu gewährleisten, deren
Erfüllung beiden gleicherweise obliegt.
Der im Frieden schon aufgestellte Kriegsgeschäftsplan sieht
folgende Abteilungen vor:
1. Die Zentralabteilung: Erledigt die Personalangelegen-
heiten, bringt Mitteilungen in die Presse, veranlaßt Vorträge
über Rote Kreuz= Arbeik, ist Zentralstelle für die Nachforschung
nach Verwundeten, Gefangenen und Vermißten für das König-
reich Sachsen; auch hat sie die Ausfahrten der Verwundeten
und Aufführungen zur Unterhaltung der Verwundeten in den
Lazaretten veranlaßt, sowie die Ausstellung für Verwundeten-
und Krankenfürsorge veranstaltet.
2. Die Pflegepersonalabteilung: Hat das männliche
flegeperf onal zu stellen, das im Frieden von den Sanitätskolonnen
ausgebildet wird. Die Stellung aller weiblichen Arbeitskräfte
für die Pflege- und Fürsorgetätigkeit des Roten Kreuzes in
Sachsen erfolgt durch den Albert.Verein.
3. Die Krankenbeförderungsabteilung: Hat die nötigen
Maßnahmen zum Transport der Verwundeten zu treffen. Hierzu
dienen in erster Linie die Gazarettzüge, die unter der Verwaltung
des Landesausschusses stehen. Der Transport der Verwundeken
vom Bahnhof nach den Lazaretten wird von den Sanitäts-
kolonnen übernommen, welche im Bedarfsfalle von den Sama-
riter- und Arbeitersanitäctskolonnen unterstützt werden.
4. Die Pflegestättenabteilung: Ihr fällt die Aufgabe
der Beschaffung und Unterhaltung der Oflegestätten, sowie Ver-
sorgung derselben mie Arzten, Schwestern usw. zu. Außerdem
ist dieser Abteilung noch die Beschaffung der gesamten Lazarett.
wäsche übertragen worden. Zu diesem Zwecke ist sie mit
dem Landesausschuß für Kriegshilfe in Verbindung getreten,
dessen Wirken darin besteht, Arbeitlosen Beschäftigung und
Verdienst zu bringen. Die Zuführung von Liebesgaben bis
an die Schügengräben wird auch von dieser Abteilung ausge-
führt, desgleichen die Versorgung der sächsischen Feldlazarette,
sowie der Ecappenstationen im Osten und Westen. Auch die
Vermittlung von Badekuren für Krieger, die Aufnahme der-
selben in Erholungsstätten, die Fürsorge für Blinde und Ver-
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