Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

werbsfähigkeit im Kampfe für das Vaterland verloren haben, 
nicht zugemutet werden soll auf dem für die Armenpflege gel- 
tenden Wege Hilfe zu suchen. Die Stadt arbeitet in enger 
Fühlung mit den für die Invaliden getroffenen Einrichtungen 
(Heimatdank, Frauendank 1914 usw.). Etwa notwendige Unter- 
suchungen der Kriegsinvaliden übernimmt der leitende Arzt am 
Diakonissenhaus, Herr Prof. Dr. Lange. Die eventuellen städtischen 
Unterstügungen sollen aus einer besonders beantragten Verfügungs- 
summe gewährt werden und gelten nicht als Armenunterstützung. 
Es steht außerdem den wegen einer Dienstbeschädigung ent- 
lassenen Militärpersonen frei, wenn die Rente unzulänglich ist, 
zunächst beim zuständigen Bezirkskommando eine Erhöhung zu 
beantragen. Gegen dessen Entscheidung steht ihnen die Be- 
schwerde an das Generalkommando und weiter an das Kriegs- 
ministerium zu. 
b) Verein Heimatdank für die Stadt Leipzig. 
Der WVerein Heimatdank für die Stadt Ceipzig (e V.) ver- 
folgt als Glied der das ganze Königreich Sachsen umfassen- 
den Stiftung Heimatdank den Zweck, in seinen Grenzen den 
Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen die neben der mili- 
tärischen Heilbehandlung und der reichsgesetzlichen Rentenver- 
sorgung noch notwendige soziale Fürsorge angedeihen zu lassen 
und ihnen dadurch die künftige Gestaltung ihrer wirtschaftlichen 
Lage nach Kräften zu erleichtern. 
Die Fürsorge wird geübt durch Berufsberatung, Arbeits- 
vermittlung, Auskunft über Versorgungsansprüche, sonstige 
Unterstützung. 
Für die Berufsberatung und Arbeitsvermittlung 
besteht im Grundstück Münzgasse 24/26 eine besondere Vereins- 
fürsorgestelle (Geschäftszeit vormittags 8—½1 Uhr und nach- 
mittags 3— ½7 Uhr). Dort erhalten alle die Invaliden, deren 
Fähigkeit, ihren bisherigen Beruf auszuüben, durch ihre Ver- 
wundung nicht eine so wesentliche Beeinträchtigung erfahren 
hat, daß ein Berufswechsel notwendig ist, die erforderliche be- 
rufliche Beratung — nach Befinden durch besondere Berufs- 
sachverständige. Dort werden ferner Arbeitstellen vermittelt 
und Auskünfte über Versorgungsansprüche erteilt. 
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