Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

kürzlich eingerichtete städtische Säuglingsfürsorge für nicht ge- 
stillte eheliche Kinder. Berücksichtigt werden sollen die Säug- 
linge der minderbemittelten Bevölkerung, deren Familienhaupt 
annehmbar weniger als 1500 4 Jahreseinkommen hat. Die 
Durchführung der Beratung der Mütter und überwachung des 
Gesundheitszustandes der Kinder haben die Hebammen über- 
nommen. Sie werden nur tätig wenn die betreffenden Familien 
einverstanden sind. 
Während des Krieges werden die Kosten für Milch- 
mischungen aus der städtischen Kindermilchanstalt von der 
städtischen Säuglingsfürsorge in all den Fällen übernommen, 
in denen das Gesundheitsamt einen dahingehenden Antrag 
stellt und die Uneinbringlichkeit der Kosten bescheinigt. 
Die als Voraussetzung für die Gewährung der städtischen 
Stillbeiträge festgelegte Bedürftigkeitsgrenze ist seit dem 
30. April 1915 um 20% erhöht worden. 
Der Besuch der Mütterberatungsstellen ist gegen die vor- 
hergehenden Jahre außerordentlich gewachsen, annähernd ¼ 
aller Säuglinge in Leipzig sind den Beratungsstellen vorgestellt 
worden. 
b) Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer 
aus Leipzig. 
Der gewerbliche Genossenschaftsfonds gibt Darlehen bis zu 
5000 ∆ an Kleingewerbetreibende, hauptsächlich an solche, die 
im Heeresdienst gestanden haben und deren Einkommen aus 
dem Gewerbebetriebe 6000 jährlich nicht übersteigt. Das 
Darlehen ist mit 2 % zu verzinsen und innerhalb 10 Jahren 
zu tilgen. Der Schuldner hat genügende Sicherheit zu leisten. 
Gesuche sind an das Gewerbeamt der Stadt Leipzig zu richten. 
pc) Kaufmännische Kriegskurse für weibliche Angehörige 
von Kriegsteilnehmern. 
In Perbindung mit der „Städtischen Fach= und Fortbil- 
dungsschule für Mädchen“ wurden Kriegskurse eingerichtet. 
Sie haben den Zweck, Ehefrauen, Töchtern und Schwestern von 
Kriegsteilnehmern die für übernahme geschäftlicher Tätigkeit 
erforderliche Ausbildung zu geben. Es wurden drei Abteilungen 
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