straße 26, Il. Leitung: Dr. M. Nickels. Geschäftsstunden von
8—12 und 3—½7 Uhr täglich, Sonnabends von 8—2 Uhr.
Außer dieser besteht der Finanzausschuß. Oerselbe hat ge-
eignete Maßnahmen zu treffen, um die Mittel zur Hilfe
herbeizuschaffen. Von vornherein ist dabei der leitende Ge-
danke gewesen, die Geldbeschaffung nach einheitlichen Ge-
sichtspunkten zu regeln und zersplitternde öffentliche Neben-
sammlungen für besondere Zwecke möglichst zu vermeiden. Die
Mittel zur Unterstügung wurden durch Weranstaltungen und
Sammlungen verschiedener Art gewonnen, neuerdings auch durch
die Nagelung des „Wehrmannes“.
Das Schatamt der Kriegsnotspende befindet sich Univer-
sitätsstraße 26, I, dort finden die Auszahlungen der bewilligten
Unterstützungen gegen Vorzeigung der Bewilligungskarte statt.
Zwecks möglichst genauer Prüfung der Verhälitnisse der
Gesuchsteller ist die Stadt in 16 Bezirke eingeteilt, denen besondere
Vertrauensmänner ehrenamtlich vorstehen. (Siehe die Adressen.)
In Zusammenarbeit mit allen anderen Organisationen der
Hilfstätigkeit und Fürsorge, den Gemeindepflegen, der Innern
Mission, den Einrichtungen der reformierten, katholischen und
israelitischen Gemeinden, dem nationalen Frauendienst usw. wird
festgestellt, was geschehen kann. Dann geht das Gesuch an
die Hauptstelle zurück. Ein Ausschuß, der aus einer Anzahl
von Herren und zwei Damen besteht, faßt in regelmäßigen
Sigungen endgültigen Beschluß über die Bewilligungen.
Die Gesuche selbst sind zu richten an Herrn Direktor Sell
(Leipziger Verband für Armenpflege und Wohltätigkeit), Stadt-
haus, unter Angabe des vollen Namens sowie des Geburts-
tages,-Jahres und -Ortes der Gesuchsteller. — Außerdem sind
anzugeben die seitherige Erwerbsquelle, die Dauer der Arbeits-
losigkeit, die Anzahl und das Alter der Kinder, die Zeit des
Aufenthalts in Leipzig und die genaue Wohnung. Die Ge-
suche werden zuerst an amtlicher Stelle bearbeitet. Solche, die
sich für Erledigung durch die Kriegsnotspende nicht eignen,
werden je nach ihrer Art anderen Stellen, wie z. B. dem Armen-
amt, dem Stiftungsamt, dem Heimatdank usw. überwiesen. — In
den vielen Fällen, in denen pekuniäre Hilfe allein nicht genügt,
— vielmehr Beratung, Krankenhilfe oder Kinderwartung usw.
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