Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

straße 26, Il. Leitung: Dr. M. Nickels. Geschäftsstunden von 
8—12 und 3—½7 Uhr täglich, Sonnabends von 8—2 Uhr. 
Außer dieser besteht der Finanzausschuß. Oerselbe hat ge- 
eignete Maßnahmen zu treffen, um die Mittel zur Hilfe 
herbeizuschaffen. Von vornherein ist dabei der leitende Ge- 
danke gewesen, die Geldbeschaffung nach einheitlichen Ge- 
sichtspunkten zu regeln und zersplitternde öffentliche Neben- 
sammlungen für besondere Zwecke möglichst zu vermeiden. Die 
Mittel zur Unterstügung wurden durch Weranstaltungen und 
Sammlungen verschiedener Art gewonnen, neuerdings auch durch 
die Nagelung des „Wehrmannes“. 
Das Schatamt der Kriegsnotspende befindet sich Univer- 
sitätsstraße 26, I, dort finden die Auszahlungen der bewilligten 
Unterstützungen gegen Vorzeigung der Bewilligungskarte statt. 
Zwecks möglichst genauer Prüfung der Verhälitnisse der 
Gesuchsteller ist die Stadt in 16 Bezirke eingeteilt, denen besondere 
Vertrauensmänner ehrenamtlich vorstehen. (Siehe die Adressen.) 
In Zusammenarbeit mit allen anderen Organisationen der 
Hilfstätigkeit und Fürsorge, den Gemeindepflegen, der Innern 
Mission, den Einrichtungen der reformierten, katholischen und 
israelitischen Gemeinden, dem nationalen Frauendienst usw. wird 
festgestellt, was geschehen kann. Dann geht das Gesuch an 
die Hauptstelle zurück. Ein Ausschuß, der aus einer Anzahl 
von Herren und zwei Damen besteht, faßt in regelmäßigen 
Sigungen endgültigen Beschluß über die Bewilligungen. 
Die Gesuche selbst sind zu richten an Herrn Direktor Sell 
(Leipziger Verband für Armenpflege und Wohltätigkeit), Stadt- 
haus, unter Angabe des vollen Namens sowie des Geburts- 
tages,-Jahres und -Ortes der Gesuchsteller. — Außerdem sind 
anzugeben die seitherige Erwerbsquelle, die Dauer der Arbeits- 
losigkeit, die Anzahl und das Alter der Kinder, die Zeit des 
Aufenthalts in Leipzig und die genaue Wohnung. Die Ge- 
suche werden zuerst an amtlicher Stelle bearbeitet. Solche, die 
sich für Erledigung durch die Kriegsnotspende nicht eignen, 
werden je nach ihrer Art anderen Stellen, wie z. B. dem Armen- 
amt, dem Stiftungsamt, dem Heimatdank usw. überwiesen. — In 
den vielen Fällen, in denen pekuniäre Hilfe allein nicht genügt, 
— vielmehr Beratung, Krankenhilfe oder Kinderwartung usw. 
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