Späterhin wurden in zahlreichen Fällen Nahrungsmittel ge-
geben und die Frauen dadurch veranlaßt, selbst für ihre Familien
zu kochen. Infolge der Lebensmittel-Verteuerung wurde die
letztere Unterstützungsart aufgegeben, und viele Frauen erhalten
nun Marken für die städtischen Speiseanstalten, da diese Art
der Beköstigung ökonomisch die rationellste Ernährungsweise ist.
An Mütter mit Säuglingen wurden Milchmarken ver-
schenkt, solange solche ausgegeben wurden; jett bekommen sie
Mehlmarken und Geld zur Unterstützung ihrer Stillfähigkeit. —
Sprechstunden täglich während der Geschäftszeit von 10—1 Uhr
in der Hochschule für Frauen, Königstr. 20, Hörsaal ll.
Abteilung C der Familienfürsorge beschäftigt sich mit
durch den Krieg in Not geratenen Frauen der gebildeten Stände.
Der Arbeitsausschuß besteht aus Frau Prof. H. Skutsch, Frau
Prof. Fischer, Frl. G. Benicke, Frl. C. Birckner, Frl. E. Laux,
Frl. M. Schellenberg, Frl. J. Schubert, Frau Dr. Wenck.
Rat- und Auskunfterteilung in den Sprechstunden: Mon-
tag und Freitag 5—6 Uhr in der Hochschule für Frauen,
II. Stock. Ermittelung der Verhältnisse. Anterstützungen mit
Speisekörben und Rohmaterialien solange die Lebensmittelpreise
nicht zu hoch waren. Geldunterstützungen, die durch laufende
und einmalige Beiträge von Gönnern, durch Einnahmen von
Konzerten, sowie aus einem Teile des Erlöses der Kriegskreuze
ermöglicht werden. Arbeitsbeschaffung f. S. 156.
Tagesheime für arbeitslose Frauen und Mädchen.
Im Auftrage der Stadt richtete der Nationale Frauen-
dienst im Oktober 1915 vier Tagesheime ein, die für solche
Arbeitslose bestimmt sind, die Arbeitslosenunterstützung erhalten
und in Schlafstellen wohnen. Sie werden von 9—7 Uhr mit
praktischen Arbeiten beschäftigt, (Ausbessern von Wäsche und
Kleidung), sie werden erziehlich beeinflußt, und es wird für
Unterhaltung gesorgt. Die Verantwortung liegt in den Händen
einer ehrenamtlich tätigen Leiterin, einer besoldeten Aufsichts.
dame und freiwilliger Helferinnen, zumeist Lehrerinnen. Die
NRäume, in denen die Heime sich befinden, stellen die Besitzer
zum Teil unentgeltlich zur Verfügung. Die notwendigen Be-
triebsmittel zahlt die Stadt.
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