Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Der Erlös kam dem Roten Kreuz, dem N. F. und der Kriegs- 
notspende zu gute. Auch sammelte der Verein bei seinen 
Wanderausflügen für das Note Kreuz. 
55. Verein Leipziger Musiklehrerinnen, Vorsitzende: 
Erl. A. Held, Marschnerstr. 2. Da viele der Mitglieder des 
Vereins selbst in große Bedrängnis kamen, beschränkte sich die 
Kriegstätigkeit auf gesangliche und instrumentale Vorträge in 
bOazaretten, sowie auf Weitererteilung von Unterricht an jetzt 
mittellose Schüler, entweder ohne Entgelt oder gegen Stundung 
der Bezahlung bis nach dem Kriege. 
56. Verein der Leipziger Pensionsinhaberinnen, 
Vorsitzende: Frl. Schröter, Sophienplatz 4. Einige Mitglieder 
find bei dem N. F. beteiligt. Ein Geschenk von Wolle wurde 
dem N. F. gemacht, sonst aber konnte in Anbetracht der schlechten 
Lage der eigenen Mitglieder nichts getan werden. 
57. Verein der Mädchenhorte, Vorsitzende: Frau. 
Geh. Rat Windscheid, Richard-Wagnerstr. 1. Der WVerein 
betrachtet es als seine besondere Kriegsaufgabe, die Erhöhung 
der Kinderernährung zu bewirken und gibt zu diesem Zwecke 
Speisemarken für Kinder zu sehr billigen Preisen ab. 
58. Vereinigung christlicher junger Mädchen, Vor- 
sitzende: Frl. Lauterbach, Dorotheenplatz 1. Die Vereinigung 
hat die Betreuung der ihr vom Noten Kreuz zugewiesenen, 
dort nicht verwendbaren jungen Mädchen übernommen und 
führt Listen über die Fähigkeiten derselben zwecks Stellenver- 
mittlung Letztere ist seit dem Krieg ein wichtiger Arbeitszweig. 
Wöchentlich werden Kriegsabende veranstaltet und zeitgemäße 
Vorträge gehalten. Die Räume des Heims stehen stellenlosen 
Mädchen von früh 8 bis abends 10 Uhr zur Verfügung. — 
Zwei große Sendungen Wollsachen gingen ins Feld, sowie 
Flugblätter der Vereinigung. 
59. Verein für Mutrterschutz, O.-G. Leipzig, Vorsitzende: 
Dr. med. Bornstein, Pfaffendorferstr. 22. 
Die Sprechstunden des Vereins im Auguste Schmidt- Haus 
sind während des Krieges überfüllt; dementsprechend hat sich 
die ganze Tätigkeit des Vereins weit über das gewöhnliche 
Maß ausgedehnt. Die Beratung von Müttern, ehelichen und 
unehelichen, Nachweisung von Rechtsanwälten usw., Anterstützung 
174
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.