Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Mit der Arbeitsanstalt verbunden ist das städtische 
Obdach, 
das dazu bestimmt ist, obdach- und mittellosen Einzelpersonen 
über Nacht Unterkommen zu gewähren. 
Die Obdachlosen erhalten abends Brot und Suppe und 
morgens Kaffee und Brot. 
Mit Ungeziefer behaftete Personen sind von den übrigen 
Obdachlosen getrennt zu beherbergen. Sie werden auf Ver- 
langen körperlich gereinigt. 
Seit September 1911 ist mit diesem Obdach ein 
Arbeitsplag 
verbunden, auf dem beschäftigt werden: 
a) solche Obdachlose, die das städtische Obdach innerhalb 
4 Wochen mehrmals in Anspruch genommen haben, 
einen Tag lang gegen Gewährung voller Beköstigung und 
b) arbeitsfähige Arme männlichen Geschlechts, die beim 
Armenamte um Arbeit gebeten haben und von diesem 
daraufhin der städtischen Arbeitsanstalt zugewiesen wor- 
den sind. 
Die letzteren erhalten außer der ihnen als Gegenleistung 
für ihre Arbeit zu gewährenden Verpflegung vom Ertrage 
ihrer Arbeit einen im Einvernehmen mit dem Armenamte fest- 
zusetzenden Anteil. 
In der 
Kinderbewahranstalt L.-Möckern (Therefienstift), 
Thärigenstr. 5, 
werden Kinder von 3 Jahren an den Tag über (nur Wochen- 
tags) beaufsichtigt und durch eine geschulte Kraft mit Spiel usw. 
beschäftigt. Sie erhalten an allen Tagen, außer Sonnabends, 
warme Mittagskost, welche die Speiseanstalt VI in V.-Gohlis 
liefert. Es wird ein wöchentlicher Beitrag von 30 erhoben 
sowie 5 3 für jede Mahlzeit. 
Die Fregestiftungsanstalt für sittlich gefährdete Kinder, 
die sich in der Ortsflur Portitz bei Leipzig, nahe dem Bahn- 
bof Heiterblick befindet, verfolgt den Zweck, sittlich gefährdete 
naben durch christliche Erziehung zu bessern und zu brauch- 
baren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen. 
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