E) Die Abteilung für blödsinnige Burschen.
Die Abteilungen
F) und C) bestehen zumeist aus alten, siechen Frauen.
Die beiden Pfleghäuser,
das Pfleghaus I, Alt-Leipzig, Täubchenweg 4, und
das Dfleghaus II, Leipzig. Reudnitz, Täubchenweg 77,
nehmen arme Kranke und Sieche auf, die der ärztlichen Auf-
sicht und besonderer Pflege bedürfen. Die Kranken und Siechen
werden den DPfleghäusern entweder durch die Armenärzte aus
der offenen Armenpflege überwiesen oder aus den städtischen
Krankenhäusern mit Genehmigung des Armenamtes zugeführt.
Im Pfleghause 1l sind Männer und Frauen, im Dfleg-
hause II zurzeit nur Frauen untergebracht.
Die 4 Versorghäuser,
Versorghaus I, L.-Eutritzsch, Fabrikstr. 5,
„ II. Leipzig, Frankfurter Str. 28,
„ III. L.-Volkmarsdorf, Kirchstr. 45,
» lV,L.-Plagwilz,Siegelstr.16J18,
nehmen Verarmte und solche Hilfsbedürftige auf, welche in der
Offentlichkeit sich nicht mehr halten können und denen nach Gehör
des Vorstehers aus besonderen Gründen durch das Armenamt
ein Platz in diesen Anstalten mit weniger beschränkter Haus-
ordnung angewiesen wird.
Die Ofleglinge der Versorghäuser können in Stübchen zu
zweien oder in Einzelstübchen untergebracht werden. Voraus-
sehung der Unterbringung ist, daß der körperliche und geistige
Zustand des Pfleglings ihm die Möglichkeit bietet, sein Zimmer
in geeigneter Weise in Ordnung zu halten. Kranke sind von
der Aufnahme ausgeschlossen. Erkrankte werden anderen An-
stalten überwiesen.
In den Versorghäusern II und ll werden nur Frauen, in
den Versorghäusern ! und IV Frauen, Männer und Ehepaare
verpflegt. Die Anstalt bestimmt der Vorsteher.
Das Versorghaus für Frauen und Mädchen,
Hospitalstr. 3,
dient hauptsächlich zur vorübergehenden Versorgung von
Schwangeren und Wöchnerinnen; es können Frauen und Mäd-
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