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Auszug aus der Kassensatzung.
Höhe der Beiträge und AUnterstützungen (§§ 18, 19, 20, 21
und 40 der Satzung)
geändert auf Grund des Gesetzes die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Ortskrankenkassen betreffend.
22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 31, 38
Klassen
Klasseneinteilung
Männliche l
Personen
Täglicher Arbeitsverdienst
Weibliche
uqojqunaꝙ
Wöchentliche Beiträge
Kranken-
für Krank.-Versich.
Davon zahlt
viii.
ix.
X. II.
aber
M 4
5,51 oder mehr 5,51 oder mehr
5,01 bis einschl. 5,50 501 bis einschl. 5,
— (2 5,00 4,51 „ „ "U
5„ 4,50 4,01 7 r
5
5
4
4
350 325, „ J3
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2.
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rn 3,25 2,51 n 7ryv
2,50 oder weniger 2,01 „ (
151 „ „ ,
1,50 oder weniger
sowle KLebelinfe und jugendliche Personen beldenlel
Geschlechts zulschen 14 und 16 Jahren und Kinder
unter 14 Jahren.
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Für Lehrlinge, die ohne Entgelt beschäftigt werden
keinen Anspruch auf Krankenge
d. § 19, Abs. 2.
6, —
5,50
5.—
450
4—
350
2.50
2.—
1,50
das
Mit.
alled
der
Arbeit-
geber
für Invalid.= und
Hinterbl.-Bersich.
Davon zahlt
Arbelt-
geber
der
apl qonbnꝛs; svq
unter-
stützung
Tägliches
Krankengeld
außer freier
ärztlicher
Behandlung,
Arznet und
Heilmitiel
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3—
2,75
2,50
2,25
2.—
1,75
1.50
1,25
1.—
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„sind die Beiträge auf 28 ## wöchentlich ermäßigt, sie haben