brochen hat, kann die Versicherung jederzeit und unter gewissen
Voraussetzungen auch in höherem Alter erneuern.
Außerdem können sich sehr viele nicht versicherungspflichtige
ersonen die Vorteile der Invalidenversicherung durch Selbst-
Versicherung verschaffen; zum freiwilligen Eintritt sind bis
zur Vollendung des 40. Lebensjahres berechtigt:
Betriebsbeamte, Werkmeister, wenn ihr regelmäßiger
Handlungsgehilfen, Lehrer, Erzieher, Jahresarbeitsverdienst
Gehilfen in Apotheken, mehr als 2000./, aber
Bühnen- und Orchestermitglieder,nicht mehr als 3000 "
Schiffer, beträgt;
Gewerbetreibende und andere Betriebsunternehmer, die in
ihren Betrieben regelmäßig keine oder höchstens 2 Ver-
sicherungspflichtige beschäftigen;
Hausgewerbetreibende;
Personen, die eine Beschäftigung verrichten, für die nur
freier Unterhalt gewährt wird.
Wer in die Selbstversicherung eingetreten ist, kann sie
auch nach Vollendung des 40. Lebensjahres sowie nach über-
schreitung der Einkommensgrenze von 3000 ., jährlich fortsetzen.
Während bei der Krankenversicherung die Versicherungsberech-
tigung auf jeden Fall erlischt, der Versicherte also austreten
muß, sobald sein Jahreseinkommen den Betrag von 4000
übersteigt, ist bei der Invaliden-Selbstversicherung für den Aus-
tritt keine Grenze gezogen.
Während die Krankenversicherung nur bei vorübergehender
Erwerbsunfähigkeit hilft und die Unfallversicherung besonders
die in gefährlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen Un-
fälle im Gewerbebetrieb schützt, hilft die Invalidenversicherung
alle Notfälle mildern, die das Alter oder die Erwerbsunfähig-
keit oder der Tod des Familienhauptes mit sich bringt; sie um-
faßt deshalb auch von allen Arbeiter-Versicherungsgesetzen den
weitesten Personenkreis.
II. Leistungen.
Invalidenrente
erhält nach Leistung der vorgeschriebenen Beicräge und Erfüllung
der Wartezeit ohne Rücksicht auf das Lebensalter:
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