Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Jedidja, Kinderheim Gohlis Kaiser- Friedrichstr. 16 (nimmt 
auch Tageskinder). Es bietet unehelichen Kindern die min- 
destens 6 Monate alt sein müssen eine bleibende Heimat. 
Bei der Aufnahme sind Geburtsschein, Impfschein und die 
nötigen Kleider mitzubringen. Pflegegeld monatlich 204 
im voraus, Besuchszeit: Sonntag nachm. 3—5 Ahr. 
Kellnerheim, christliches —, Czermaks Garten 10, bieter 
den männlichen Angestellten des Gastwirtsgewerbes, die sich 
im Stellungswechsel befinden, eine behagliche Heimstätte mit 
christlicher Hausordnung und außer ihnen auch ihren in 
teipzig und Umgegend in Stellung befindlichen Berufs- 
genossen einen Mittelpunkt für edle Geselligkeit und eine 
Erholungsstätte an arbeitsfreien Tagen. 
Lehrlingsdaheim, Gneisenaustr. 10, gewährt unbescholtenen 
Lehrlingen, die weder bei ihren Angehörigen, noch beim 
behrherrn wohnen können, um sie vor den Gefahren des 
Schlafstellenwesens zu bewahren, ein gutes Heim und volle 
Verpflegung (Kosten: monatlich 40 J0. 
Leipziger Männerheim, Körnerstr. 45 (Hintergebäude), ge- 
währt Obdach- und Arbeitslosen kostenlos Obdach und Ver- 
pflegung. Die Insassen haben dafür in der Werkstatt Brenn- 
holz zu spalten, das verkauft wird. Sie erhalten, wenn sie 
länger dableiben, den Aberschuß von ihrer Arbeit ausbezahlt. 
Stellungslose aus anderen Berufen werden möglichst ihren 
Anlagen entsprechend beschäftigt. Das Heim, das der 
Inneren Mission nicht angeschlossen ist, hat vorläufig 
30 Berten in einzelnen Räumen, höchstens stehen 3 Betten 
in einem Zimmer, auch die Speiseräume sind für die ver- 
schiedenen Berufsklassen getrennt. Inhaber und Leiter des 
Männerheims ist Herr Herm. Weiberg. Fernspr.: 31 754. 
Gustav--de- Liagre-Häuser. Die diesen Namen führende 
Gesellschaft vermietet im Sinne des verstorbenen Herrn 
Gustav de Liagre in den beiden Grundstücken Sebastian- 
Bach-Str. 35 und 37 an AUnbemittelte kleine Wohnungen 
zu geringem Preise und verwendet den sich etwa ergebenden 
Überschuß zugunsten der Mieter oder zu sonstigen wohl- 
tätigen oder gemeinnützigen Zwecken. 
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