Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

die zum ersten Male vor ihrer Entbindung stehen, vor und 
nach derselben gegen ein geringes Pflegegeld, oder, wenn 
gänzlich mittellos, unentgeltlich Obdach und Schutz. Die 
Mädchen können ihre Entbindung im Hause abwarten, haben 
dann mindestens noch / Jahr im Hause zu bleiben und 
ihr Kind, wenn möglich, selbst zu nähren. Die von der 
Stadt zu versorgenden Säuglinge werden gleichfalls im 
Heim verpflegt. 
Zufluchtsstätte, Roßstr. 16, nimmt heimat., obdach- und 
arbeitslose Mädchen für ein geringes Pfleggeld oder auch 
unentgeltlich zu vorübergehendem Aufenthalte auf und ist 
zugleich eine Heimstätte für Arbeiterinnen. 
2. Gruppe. 
Ernährung. 
Die Speiseanftalten und Volksküchen gewähren allen Vor- 
sprechenden gegen Bezahlung oder gegen Abgabe einer Speise- 
marke ein kräftiges und reichliches Mittagessen. 11—1 Uhr. 
Der Vorstand der städtischen Speisean stalten unterhält 
zurzeit 12 Anstalten, und zwar: 
die Speiseanstalt 1, Johannisplatz 9, 
Töpferstr. 1, 
III, Münzgasse 24, 
IV, L.. Hlagwih, Ziegelstr. 18/20, 
V, und Volksküche L.-Volkmarsdorf: 
V.. Sellerhausen, Wurzner Str. 55, 
„ » Vl, L. Gohlis, Äußere Hallische Str. 125, 
„ » VllLStötkerrtz,Wasserturmstr5 
» » Vlll,Yorkplatz(Leihhaus), 
» » IX, L.-Kleinzschocher, Gießerstr. 77, 
X, Bayersche Str. 49; 
XI, L. Lindenau, Lüznerstr. 28, H. !, 
XII, Notstandsk., L.-Li., Queckstr. 2, 6-7 Uhr. 
fie gewähren für 12 & 1 Liter Gemüse, für 20 1 Liter 
Gemüse mit Fleisch und verteilen bisweilen die Speisen auch 
unentgeltlich. — Vorsitzender: Herr Stadtrat Lampe; Schatz- 
meister: Herr Drivatmann Brun, Funkenburgstr. 11,1; Wirt- 
schaftsleiter: Herr Apotheker Sichler, Lange Str. 30. 
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