die zum ersten Male vor ihrer Entbindung stehen, vor und
nach derselben gegen ein geringes Pflegegeld, oder, wenn
gänzlich mittellos, unentgeltlich Obdach und Schutz. Die
Mädchen können ihre Entbindung im Hause abwarten, haben
dann mindestens noch / Jahr im Hause zu bleiben und
ihr Kind, wenn möglich, selbst zu nähren. Die von der
Stadt zu versorgenden Säuglinge werden gleichfalls im
Heim verpflegt.
Zufluchtsstätte, Roßstr. 16, nimmt heimat., obdach- und
arbeitslose Mädchen für ein geringes Pfleggeld oder auch
unentgeltlich zu vorübergehendem Aufenthalte auf und ist
zugleich eine Heimstätte für Arbeiterinnen.
2. Gruppe.
Ernährung.
Die Speiseanftalten und Volksküchen gewähren allen Vor-
sprechenden gegen Bezahlung oder gegen Abgabe einer Speise-
marke ein kräftiges und reichliches Mittagessen. 11—1 Uhr.
Der Vorstand der städtischen Speisean stalten unterhält
zurzeit 12 Anstalten, und zwar:
die Speiseanstalt 1, Johannisplatz 9,
Töpferstr. 1,
III, Münzgasse 24,
IV, L.. Hlagwih, Ziegelstr. 18/20,
V, und Volksküche L.-Volkmarsdorf:
V.. Sellerhausen, Wurzner Str. 55,
„ » Vl, L. Gohlis, Äußere Hallische Str. 125,
„ » VllLStötkerrtz,Wasserturmstr5
» » Vlll,Yorkplatz(Leihhaus),
» » IX, L.-Kleinzschocher, Gießerstr. 77,
X, Bayersche Str. 49;
XI, L. Lindenau, Lüznerstr. 28, H. !,
XII, Notstandsk., L.-Li., Queckstr. 2, 6-7 Uhr.
fie gewähren für 12 & 1 Liter Gemüse, für 20 1 Liter
Gemüse mit Fleisch und verteilen bisweilen die Speisen auch
unentgeltlich. — Vorsitzender: Herr Stadtrat Lampe; Schatz-
meister: Herr Drivatmann Brun, Funkenburgstr. 11,1; Wirt-
schaftsleiter: Herr Apotheker Sichler, Lange Str. 30.
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