Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Förstel bei Raschau i. Erzg., Dr. Willmar Schwabesche Heim- 
stättenftiftung. Aufnahmegesuche sind an die Verwaltung, 
Gellertstr. 9, zu richten. 
Frauenklinik, Stephanstr. 7, gewährt Schwangeren 3—4 
Wochen vor und 8—10 Tage nach der Entbindung kosten- 
lose Unterkunft, entbindet und verpflegt kranke Frauen zu 
niedrigen Sätzen — in geeigneten Fällen auf ein Gesuch 
und ein Dürftigkeitszeugnis hin auch unentgeltlich — und 
unterhält auch eine Poliklinik, in der unbemittelte Frauen 
täglich von 2—3 Uhr ärztlichen Rat unentgeltlich erhalten, 
sowie eine geburtshilfliche Poliklinik, durch welche unbe- 
mittelte Frauen in ihrer Wohnung unentgeltlich entbunden 
werden. 
Fürsorgestelle für Lungenkranke, Große Fleischergasse 14, 
Treppe A, I, untersucht Lungenkranke unentgeltlich und klärt 
sie über diejenigen Maßnahmen auf, welche zu ihrer Ge- 
nesung und zur Bekämpfung der Tuberkulose dienen können. 
Die ärztliche Behandlung übernimmt die Fürsorgestelle aber 
nicht. Es ist notwendig, Krankenkassenbuch oder Wohnungs- 
meldeschein, und — wenn der Kranke schon in ärztlicher Be- 
handlung steht — eine ärztliche Zuweisung mitzubringen. 
Geöffnet: täglich von 8—½1 Uhr vormittags und 3—66 Uhr 
nachmittags, Sonnabends von 8—3 Uhr ununterbrochen;: 
für ärztliche Untersuchungen: täglich von 8—½10 Uhr, 
außerdem Montags bis Freitags von 3—3¾45 Ahr. Sonn- 
tags geschlossen. Kranke, die in ärztlicher Behandlung stehen, 
werden nur dann untersucht, wenn sie einen Überweisungs- 
schein des sie behandelnden Arztes mitbringen. 
Gebrechliche Kinder, Leipziger Heim und Beratungs- 
stelle für —, siehe unter Humanitas, S. 91. 
Geisteskranke, Hilfsverein für — im Königreich Sachsen, 
hat den Zweck, das Verständnis für die Geisteskrankheiten 
und das Interesse für die Geisteskranken zu wecken und zu 
fördern, besonders die aus öffentlichen Anstalten Entlassenen 
zur Erleichterung ihres Wiedereintritts in das bürgerliche 
Leben zu unterstützen, auch den in Not geratenen Familien 
Geisteskranker Hilfe zu gewähren. Ausschußmitglied für 
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