Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

bedient sich die Zentrale eines Kreises freiwilliger Helfer 
und Helferinnen, der sich jeden Freitag nachm. 6 Uhr in 
der Smitt'schen Höheren Mädchenschule, Jakobstr. 2, ver- 
sammelt. 
Ziller stift, Scharnhorststr. 27, Bewahr- und Erziehungsanstalt 
für sittlich gefährdete Schulknaben. Das Stift wird vom 
Zillerverein unterhalten, dessen „Frauenvereinigung" für die 
wirtschaftlichen Angelegenheiten der Anstalt sorgt. Vor- 
steher der Anstalt ist Herr Direktor der Armenpflege Sell. 
Die Vereine zur Fürsorge für kranke Kinder sind mit 
in der 3. Gruppe genannt. 
"B. Krippen. 
Der Leipziger Krippenverein, Vors. Frau Mendelssohn- 
Bartholdy, unterhält in Leipzig, Lange Str. 25 und in 
L.= Lindenau, Leutzscher Str. /4, Krippen. Diese verpflegen 
tagsüber (nur Werktags) von früh 6 Ahr bis spätestens 7 Uhr 
abends 2 Wochen bis 2 Jahre alte gesunde Kinder be- 
dürftiger Frauen und Mädchen jedes Glaubens für täglich 
30 F, während die Mütter außerhalb des Hauses ihrem 
Berufe nachgehen. Sie bilden auch geeignete Frauen und 
Mädchen zu erfahrenen Kinderpflegerinnen und Müttern aus. 
Eine weitere Krippe hat der 
Deutsch. Evangelische Frauenbund, Ortsgruppe Leipzig, 
Vors. Frau Dr. Beier-Lodde, Go. Richterstr. 16, in Plagw., 
Fröbelstr. 6, eröffnet. Auch in dieser werden eheliche und 
uneheliche Kinder jedes Glaubens im Alter von 6 Wochen 
bis zu 2 Jahren gegen 30 F tägliche Entschädigung Werk. 
tags verpflegt, und zwar im Sommer von früh 6 Ubhr bis 
½7 Uhr abends, im Winter von 7 Uhr morgens bis 
½77 Lhr abends. 
C. Kleinkind L.ü— - # 54214 
— 
Die Kleinkinderbewahranstalten nehmen Kinder meist nicht- 
schulpflichtigen Alters — in der Regel vom 2. Lebensjahre ab 
— auf, behalten sie an den Wochentagen ununterbrochen während 
des ganzen Tages und gewähren ihnen gegen eine geringe Ent- 
schädigung auch die notwendige Nahrung. 
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