Contents: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Vormund — 
§wenn der Vater neben dem Kinde 
berufen war. 
Die Vorschriften der §8 1825, 
1828—1831 finden entsprechende 
Anwendung. 
1667 f. Vormundschaft — Vormundschaft 
1814—1816, 1818—1820. 
1687, 1688 f. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft 1777. 
1690 s. Vormundschaftsgericht — Ber- 
wandtschaft. 
1691 f. Vormundschaft — Vormundschaft 
1809, 1810. 
1696 Der V. 
1. des ehelichen Kindes, 
1702 2. des Kindes aus nichtiger Ehe, 
1707 3. des unehelichen Kindes 
hat, soweit der Mutter die Sorge 
für die Person des Kindes zusteht, 
die rechtliche Stellung eines Beistandes 
s. Klind — Verwandtschaft. 
1698 Wird für das Kind ein V. bestellt, 
weil die elterliche Gewalt des Vaters 
ruht oder verwirkt ist oder weil die 
Vertretung des Kindes dem Vater 
entzogen ist, oder wird für die Er- 
ziehung des Kindes an Stelle des 
Vaters ein Pfleger bestellt, so steht 
der Mutter die Sorge für die Person 
des Kindes neben dem V. oder dem 
Pfleger in gleicher Weise zu wie nach 
§ 1634 neben dem Vater. 
1716 Schon vor der Geburt des unehelichen 
Kindes kann auf Antrag der Mutter 
durch einstweilige Verfügung angeordnet 
werden, daß der Vater den für die 
ersten drei Monate dem Kinde zu ge- 
währenden Unterhalt alsbald nach 
der Geburt an die Mutter oder an 
den V. zu zahlen und den erforder- 
lichen Betrag angemessene Zeit vor 
der Geburt zu hinterlegen hat. 
1717. 
1752 Annahme eines Mündels an Kindes- 
statt durch den V. f. Kindesstatt 
— Verwandtschaft. 
431 — 
  
Vormund 
8 Vormundschaft. 
1773—1895 Vormundschaft über Minder- 
jährige. 
1773—1792 Anordnung der Vormundschaft. 
1773—1775, 1789, 1790, 1792 Bestellung 
eines V. sf. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
1776—1785 Berufung zum V. und Voraus- 
setzungen für die Vormundschaft s. 
Vormundschaft — Vormundschaft. 
Verzögerung der Bestellung des V. 
wegen Ablehnung der Übernahme der 
Vormundschaft s. Vormundschaft — 
Vormundschaft. 
Anhaltung des V. durch Ordnungs- 
strafen zur übernahme der Vormund- 
schaft s. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
Verpflichtungen des V. f. Ver- 
pllichtung — Vormundscheft. 
1790 Vorbehalt der Entlassung des V. bei 
der Bestellung s. Vormundschaft — 
Vormundschaft. 
Bestallung eines V. f. Vormund- 
schaft — Vormundschaft. 
1792 Bestellung eines Gegenvormundes 
neben dem V. s. Vormundschaft — 
Vormundschaft. 
1793—1836 Führung der Vormundschaft. 
1793— 1795, 1798, 1800, 1801 Recht und 
Pflicht des V. für die Person und 
das Vermögen des Mündels zu sorgen 
s. Vormundschaft. 
1796 Das Vormundschaftsgericht kann dem 
V. die Vertretung für einzelne An- 
gelegenheiten oder für einen bestimmten 
Kreis von Angelegenheiten entziehen 
s. Vormundschaft — Vormundschaft. 
1797, 1810, 1812 Führung der Vormund- 
schaft durch mehrere V. j. Vormund- 
schaft — Vormunyschaft. 
1799 Der Gegenvormund hat darauf zu 
achten, daß der V. die Vormundschaft 
pflichtmäßig führt. Er hat dem Vor- 
mundschaftsgerichte Pflichtwidrigkeiten 
des V. sowie jeden Fall unverzüglich 
1787 
1788 
1789 
1791
	        
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