Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

zu lassen und brauchen keine Beiträge während der Kriegszeit 
zu zahlen; die Militärzeit wird jedoch bei der späteren Renten- 
festsetzung in Lohnklasse II angerechnet. Die Hinterbliebenen 
gefallener oder sonst verstorbener Versicherter haben in Gemäß- 
heit der Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung An- 
spruch auf Rente, wenn der Versicherte die Wartezeit (200 
bez. bei freiwilliger Versicherung 500 Beitragswochen) erfüllt hat. 
Die Gewährung von Heilverfahren in Erholungsstätten 
ist nach vorübergehender Beschränkung in den ersten Kriegs- 
wochen in vollem Umfange wieder aufgenommen worden. 
Zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten der Arbeiter- 
und Angestelltenversicherung hat die Landesversicherungsanstalt 
des Königreichs Sachsen in Leipzig, Otto Schillstraße 4, eine 
Auskunftsstelle errichtet. 
In ehrendem, dankbaren Gedenken an die fürs Vaterland 
gefallenen Krieger gewährt die Landesversicherungsanstalt des 
Königreichs Sachsen an Hinterbliebene von Versicherten Kriegs- 
spenden. 
Diese Spenden erhalten Witwen und Kinder unter 15 Jahren 
von solchen Versicherten, die im gegenwärtigen Kriege gefallen 
oder an den erlittenen Verwundungen, Verlehungen oder Krank. 
heit vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Friedensschluß 
gestorben sind und zur Zeit des Todes die Wartezeit für die 
Inwalidenrente erfüllt und die Anwartschaft aufrechterhalten 
haben. Ferner wird vorausgesetzt, daß für den Verstorbenen 
vor Eintritt in den Kriegsdienst zuletzt Beitragsmarken der 
Versicherungsanstalt Königreich Sachsen zu Recht verwendet 
worden sind. 
Die Spenden betragen für die Witwe 75.4, für jedes 
Kind 30 .K; sie werden, wenn die Bedürftigkeit behördlich be- 
stätigt wird, neben den gesetzlichen Leistungen der Hinterblie- 
benenfürsorge gewährt. 
Der Antrag auf Gewährung der Spende ist bei der Ge- 
meindebehörde (in Leipzig beim Versicherungsamte), Otto Schill- 
straße 4, zu stellen; die Bescheinigung über die Bedürftigkeit 
wird beim Kriegsunterstützungsamte ausgestellt. 
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