unterstützung nicht ein höheres Einkommen erreicht als der Ver-
dienst des Mannes betrug. Wenn es sich freilich um völlig
freiwillige Beiträge handelt und diese auch nach der bestimmten
Erklärung des Arbeitgebers als Zuschuß zur Kriegsunterstützung
und unter der Bedingung bewilligt werden, daß diese voll ge-
zahlt wird, so bleiben sie völlig außer Betracht.
Bedürftigkeit kann solange nicht anerkannt werden, wie
der Einberufene sein Gehalt in voller Höhe weiter bezieht.
Lm es solchen Familien, die des Kriegs wegen ihre großen
Wohnungen nicht behalten können, zu ermöglichen, daß sie eine
kleinere Wohnung mieten können, ohne ihre Möbel plötlich
verkaufen zu müssen, hat die Kriegsdeputation beschlossen, die
Schulböden als Aufbewahrungsräume zur Verfügung
zu stellen, freilich unter Ablehnung jeder Haftung.
Den Angehörigen von Offiiiersstellvertretern soll Kriegs-
unterstützung nicht bewilligt werden, sofern nicht besondere
Umstände die Bewilligung rechtfertigen, weil sie von ihrer
Löhnung ihrer Familie mehr überweisen können, als selbst die
höchste Kriegsunterstüctzung betragen würde.
Das Grundstücksamt wird einigen in städtischen Häusern
wohnenden Kriegerfamilien die Wohnung vom 1. Februar 1915
an mietzinsfrei überlassen, dafür aber beantragen, die Kriegsunter-
stützung um 15% zu mindern.
Kriegsunterstützung kann auch in solchen Fällen bewilligt
werden, wo der Ernährer sich in den deutschen Kolonien auf.
hält und vermutlich dort einberufen worden ist, ein amtlicher
Nachweis darüber aber nicht vorliegt.
Hier wohnende bedürftige Angehörige von solchen Deutschen,
die, als der Krieg ausbrach, im Feindeslande sich aufhielten und
nun dort als Kriegsgefangene festgehalten werden, sollen für
die Kriegsunterstützung als anspruchsberechtigt gelten, falls der
Mann, wenn er in Deutschland gewesen wäre, Kriegsdienste
häcte leisten müssen.
Die Familien solcher Deutschen, die das wehrpflichtige Alter
überschritten haben und nur in der irrtümlichen Annahme, daß
sie doch wehrpflichtig seien, zurückgehalten werden, sind im Be-
darfsfalle zu unterstützen.
Die städtischen Körperschaften haben zur Unterstützung der aus
77