Der Deutsche Bund. 89
Gestützt auf ihr Bündnisrecht verkauften Reichsstände sich zum
Teil selbst an Auswärtige (Frankreich); im 18. Jahrhundert spaltete
das Ringen zwischen Oesterreich und Preußen (Brandenburg) die
Reichsstände in zwei Parteien.
Der Friede von Lüneville (1801) riß das linke Rhein—
ufer vom Reich ab und legte letzterem die V’rpflichtung auf, aus
seinen Mitteln die depossedierten erblichen Fürsten zu entschädigen.
In Ausführung dieses Friedens wurden durch den Reichs-
deputationshauptschluß von 1803 zur Verteilung als Ent-
schädigung die geistlichen Fürstentümer und Herrschaften säkularisiert
und die Reichsstädte, bis auf sechs, den Fürstenländern einverleibt.
Trier und Köln hörten auf, Kurfürstentümer zu sein,
Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel wurden solche.
Nach Gründung des Rheinbundes legte Franz II. die
deutsch-römische Kaiserkrone nieder (6. August 1806).
Während die reichsritterschaftlichen Gebiete in den letzten Jahren
bereits in großer Zahl von den Landesfürsten aufgesogen waren,
verloren nun zu Gunsten der Rheinbundesfürsten, außer dem
Johanniterorden und Deutschorden, auch 72 reichsständische
Fürsten und Grafen ihre Landeshoheit und wurden sogen. „mediati-
sierte Standesherren“, denen gewisse Vorrechte verblieben.
§ 15. Der deutsche Bund.
A. Der deutsche Bund ging hervor aus dem Rheinbund, dem
34 Staaten angehörten. Rheinbundsakte 1806. Nicht im Bunde
waren Oesterreich, Preußen, Holstein, Schwedisch Vorpommern.
Rußland und Preußen hatten sich in dem Traktat von Kalisch
(1813) über das Ende des Rheinbundes verständigt, dem traten
Oesterreich und nach der Schlacht bei Leipzig (18. Oktober 1813)
alle anderen deutschen Staaten bei. Eine Proklamation von Kalisch
sicherte den Staaten die Wiedererstehung des ersten Deutschen Reichs
zu. Hierzu kam es nicht. Im ersten Pariser Frieden
(30. Mai 1814) war bestimmt, daß die deutschen Staaten unab-
hängig und durch einen Föderativ-Verband vereinigt sein sollten.
Näheres sollte in einem Kongreß zu Wien 1814/15 festgesetzt
werden. In diesem herrschten zwei Tendenzen vor, eine deutsch-
nationale, und eine französisch-rheinbündlerische (Bayern und Württem-
berg). Der Staatskunst eines Metternich gelang es, einen Ausgleich
und für Oesterreich den Vorrang zu finden. Das Ergebnis war