262 Die Reichsfinanzen.
Wie kommt Aufnahme
einer Anleihe zustande?
Verhältnis des Reichs zu
seinen Gläubigern.
Garantie-Uebernahme
seitens des Reichs.
Verwaltung der Reichs-
schulden.
Aufsicht über die Ver-
waltung.
Ordentliche und außer-
ordentliche Ausgaben.