Full text: Allgemeines Staatsrecht.

262 Die Reichsfinanzen. 
  
Wie kommt Aufnahme 
einer Anleihe zustande? 
Verhältnis des Reichs zu 
seinen Gläubigern. 
Garantie-Uebernahme 
seitens des Reichs. 
Verwaltung der Reichs- 
schulden. 
Aufsicht über die Ver- 
waltung. 
Ordentliche und außer- 
ordentliche Ausgaben.