Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXI. Band. (71)

Reichsgerichtliche  Entscheidungen.  171

1880  angegebene  Grund  der  Versagung  der  Zulassung
  der  Bipragsteller  hur  Rechtsanwaltschaft,  nämlich
  die  Beschäftigung  des  V.  als  Direktor  der  ..
Bank  und  des  L.  als  zur  Vertretung  eines  der
Direktoren  berechtigten  Beamten  der  gedachten  Bank
nicht  gerechtfertigt  ist.  EGH.  S.  7/80.  Urth.  des
Ehrengerichtshofes  zu  Leipzig  vom  23.  Dez.  1880.
“qÜ–Pi  S.  5  Ziff.  4,  8.  16  Abs.  2,

Mittheilungen  aus  Entscheidungen  des  Reichsgerichtes
  im  Gebiete  des  Strafrechtes  und  des  Strafprozesses
  bis  31.  Januar  1331.

1.  Zum  Strafgesetzbuche.

Es  kann,  da  die  Strafe  des  Anstifters  nach
demjenigen  Gesetze,  welches  auf  die  Handlung  Anwendung
  findet,  zu  welcher  er  angestiftet  hat,  festzusetzen,
  sohin  der  Anstifter  wie  der  Thäter  zu  bestrafen
  ist,  die  etwa  vom  Anstifter  bei  der  Ausfährung
  der  That  geleistete  Mitwirkung  nicht  neben  der
Anstiftung  noch  als  Beihllfe  bestraft  werden;  letztere
kann  nur  bei  der  Zumessung  der  dem  Anstifter  angedrohten
  Strafe  Berücksichtigung  finden.  S.
371/81.  Urtheil  v.  20.  Januar  1881.  (StGB.
88.  48,  49.)

Die  Freisprechung  der  Hauptangeklagten  von
dem  Verbrechen  des  Versuches  der  Abtreibung  ihrer
Leibesfrucht  auf  Grund  der  Annahme  ihres  freiwilligen
  Abstandes  von  der  Ausführung  der  Handlung
(von  dem  westeren  Genusse  der  zum  Zwecke  der
Abtreibung  angewendeten  Getränke)  schließt  gleich-