Reichsgerichtliche Entscheidungen. 171
1880 angegebene Grund der Versagung der Zulassung
der Bipragsteller hur Rechtsanwaltschaft, nämlich
die Beschäftigung des V. als Direktor der ..
Bank und des L. als zur Vertretung eines der
Direktoren berechtigten Beamten der gedachten Bank
nicht gerechtfertigt ist. EGH. S. 7/80. Urth. des
Ehrengerichtshofes zu Leipzig vom 23. Dez. 1880.
“qÜ–Pi S. 5 Ziff. 4, 8. 16 Abs. 2,
Mittheilungen aus Entscheidungen des Reichsgerichtes
im Gebiete des Strafrechtes und des Strafprozesses
bis 31. Januar 1331.
1. Zum Strafgesetzbuche.
Es kann, da die Strafe des Anstifters nach
demjenigen Gesetze, welches auf die Handlung Anwendung
findet, zu welcher er angestiftet hat, festzusetzen,
sohin der Anstifter wie der Thäter zu bestrafen
ist, die etwa vom Anstifter bei der Ausfährung
der That geleistete Mitwirkung nicht neben der
Anstiftung noch als Beihllfe bestraft werden; letztere
kann nur bei der Zumessung der dem Anstifter angedrohten
Strafe Berücksichtigung finden. S.
371/81. Urtheil v. 20. Januar 1881. (StGB.
88. 48, 49.)
Die Freisprechung der Hauptangeklagten von
dem Verbrechen des Versuches der Abtreibung ihrer
Leibesfrucht auf Grund der Annahme ihres freiwilligen
Abstandes von der Ausführung der Handlung
(von dem westeren Genusse der zum Zwecke der
Abtreibung angewendeten Getränke) schließt gleich-