VI Vorwort.
Auf der einen Seite stehen die großen, klassischen
Schöpfungen. In ihrer strengen Wissenschaftlichkeit recht un—
nahbar, mit ihren oft Tausenden von Seiten eine steile Höhe.
Auf der anderen irgend ein Doktor und Meister, der
auf einer ganz geringen Anzahl kleiner Oktavseiten einen
großen Wissensstoff verzapft — wertloses Zeug!
Nur der, dem der Wurf gelingt, in einfacher, verständlicher
Sprache alles Wichtige des Stoffes knapp und präzis dar—
zustellen, wird sagen können, er habe dem lernenden Juristen
ein Hilfsmittel neben dem Kollegbesuch gegeben.
Ob meine hierauf gerichteten Mühen von Erfolg gewesen,
kann nur „die öffentliche Meinung“ entscheiden.
Ein Blick in das Buch wird erkennen lassen, daß ich
allen wichtigeren Punkten eingehende Sorgfalt gewidmet habe.
Ich rechne dazu die geschichtliche Entwicklung vom Deutschen
Bunde an, die Gesetzgebung des Reichs, dessen Organe usw.
Ganz neu ist die Bearbeitung der Verfassung und Ver—
waltung Preußens. Praktisch werden sich, so hoffe ich, die
beiden Zeittafeln erweisen, und schließlich soll die neuartige
Anlage des Buchs einen schnellen Überblick und eine Selbst—
prüfung ermöglichen.
Berlin, Schöneberger Ufer 27.
Gebhardt.