Full text: Die Ministerverantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen.

Vorwort. 
—— 
Als der Verfasser dieser Schrift im Jahre 1871 von der 
ersten Kammer der Königlich Sächsischen Ständeversammlung zum 
Mitgliede des Staatsgerichtshofes für das Königreich Sachsen erwählt 
worden war, bemühte sich derselbe, ein klares und deutliches Bild 
von den Obliegenheiten sich zu verschaffen, die er bei dereinstiger Aus- 
übung seines Amtes werde zu erfüllen haben. 
Bei diesem Bestreben vermißte er einen Leitfaden, eine Schrift, 
die ihn schnell über das Wissenswertheste belehrte und ihn auf den 
gewünschten Standpunkt setzte. 
Das einschlagende Material ist im Königreich Sachsen in der 
Gesetzgebung ziemlich zerstreut und in der Verfassungsurkunde sowie 
in späteren Spezialgesetzen vertheilt, die das frühere Recht theilweise 
abgeändert, theilweise ergänzt haben. 
Es galt nun, diesen Stoff zu sichten, zurechtzulegen und in ein 
System zu bringen. Dabei war es nöthig, um zu einer genauen 
sorgfältigen und zuverlässigen Auslegung der bezüglichen Gesetze zu 
gelangen, auf deren Entstehung zurückzugehen und die Entwürfe der- 
selben sammt den Motiven und den ständischen Verhandlungen einzu- 
sehen, zu prüfen und zu benutzen.
	        
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