Full text: Die Ministerverantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen.

Die Ministerverantwortlichkeit in Griechenland. 65 
andere kommen, welche die ersteren im Falle eines Todes oder einer Niederlegung 
ihres Amtes ersetzen. 
Diese fünf Ankläger wirken vollgültig in der Stimmenmehrzahl und besitzen 
die im Strafprozesse geltenden Rechte und Pflichten eines Staatsanwalts beim 
Bezirksgericht. 
Art. 22. Wenn die Kammer aufgelöst oder der Schluß der Session verkündet 
wird, bevor die Kommission ihren Vortrag über die Voruntersuchung zur Ver- 
lesung bringt, wird in der darauf folgenden Session derselben oder einer anderen 
Periode eine neue Kommission dazu gewählt. Wenn aber die Auflösung der 
Kammer oder der Schluß der Session nach der Verlesung des Vortrags bewirkt 
wird, so findet in der darauf folgenden Session derselben oder einer anderen 
Periode die allgemeine Verhandlung darüber, ob der Antrag auf Grund des 
Vortrages genehmigt werden soll oder nicht, statt. 
Art. 23. In der ersten öffentlichen Kammersitzung, 3 Tage nachdem die 
Einleitung der Untersuchung beschlossen wurde, bewirkt der Präsident nach den 
Bestimmungen des Art. 80 der Konstitution und auf Grund eines Verzeichnisses 
der durchs Loos zu wählenden Richter das der Justizminister rechtzeitig einzu- 
senden hat, die Auslosung von 12 Mitgliedern des Gerichtshofes und noch 
6 Stellvertretern für den Fall, daß ordentliche Mitglieder sterben oder ihr Amt 
niederlegen oder sonst durch das Gesetz verhindert sind oder auszuscheiden 
haben. « 
Die Auslosung kann von der Kammer wiederholt werden, wenn auch durch 
die Stellvertreter die Konstituirung des Gerichtshofes nicht erreichbar ist. 
Art. 24. Die Auslosung der Mitglieder des Gerichtshofes und die Wahl 
der Ankläger, wenn sie unterbrochen oder unterlassen wurden, werden in der 
darauf folgenden Session derselben oder einer anderen Periode der Kammer 
bewirkt. 
Art. 25. Nach der geschehenen Auslosung theilt unverzüglich der Kammer— 
präfident dem Präsidenten des Areopags den Beschluß der Kammer über die 
Untersuchung, die Namen der ausgelosten Richter und gewählten Ankläger, der 
wirklichen sowohl wie der Stellvertreter, sowie überhaupt alle Schriftstücke mit. 
Weder der Schluß der Session oder der Periode der Kammer, noch die Auf- 
lösung der Kammer kann den weiteren Fortgang des Prozesses aufhalten. 
Kap. B. Prozeßgang vor dem Spezialgerichtshofe. 
a. Vorprozeß. 
Art. 26. Sobald der Präsident des Areopags die obgenannten Schriftstücke 
erhalten hat, bestimmt er eines von den ausgelosten Mitgliedern des Gerichts- 
hofes zum Untersuchungsrichter, dem er auch jene Schriftstücke übermittelt. Diesem 
Untersuchungsrichter stehen die Rechte und Pflichten eines Staatsanwalts beim 
Bezirksgericht im Strafprozesse zu. Wenn er verhindert ist, wird er durch 
ein anderes, vom Präsidenten zu erwählendes Mitglied des Gerichtshofes er- 
Beschorner, Ministerverantwortlichkeit. 5
	        
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