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Bemerkungen.
—
S Position Vertrags-
Bezeichnuns des 8
3 Gegen nt ande Vereins- Abgabensatz.
. 8 « zoll-Takifszs-k·ss».
— pro Zoll!
271 Mehl und sonstiges Mahlwerk, als: Vtaupen,
tze u. s. w. stated-isten stsv 25. q · 1 5
28| Nebe, Fischer-, Vogel-, Jagd- und pferde,,
von ungeleichtem Flchhs- und Hanfgarn2.#e. 1 —
29 Oiel in Fässern (Rüböll) ....... 26. 1 5
30| Reife, hölzerne (Faßbander)4 ... 12. Anmrk— 1
zu e. u. h.
31% Schrot von Getreide im Verkehr der beider-
seitigen Grenzbewohner, jedoch mit Ausschluß
der mahlsteuerpflichtigen Staͤdte und des groͤ-
ßern und eigentlichen Handelsverkehrs.. .. 25. 9. — 74
32 Seife, gemeine weiffe 31. b. 3 —
33/Stejne, Mauer-, Back-, Dac- und Ziegel-Steine,
Klinkeer ......... 33.a. frei
34¼ Scteinkohlen .. 34. frei
35Tabacksblätter, rohe unverarbeitete, nicht kauf-
männisch verpackk4t..... — 25. r. 1. 1 15
36|Tapeten, papiene..... 227.0c. 10 —
37|Töpferwaare:
a)gemeine . . . 3333358. b. frei
b) Zayence, Steingut, einfarbiges oder wei-
ßes, und irdene Pfeifen....... .. . . . .. 38. c. 3 115
381 Vieh: pro Stuͤct
a) Hcsen und Zuchtstiere » 39.b. 2 15
b) Kühe ............ ...39.c. 1 15
JD) Ninpe (Jungvieh) ............... ...39.(I. I-
d)Schweine,gemästeteuadmagere«.».39.e. — 15
e) Hamme .. 39. f. — 10
die unmittelbaren Versendungen aus
Der ermäßigte Zolsatz gilt nur für
4 Oelmühlen und Raffinerien.
die Bewohner des Gronzbezirks
und im Strunveremn: die Bewohner
der nicht über zwei Meilen von der
Als Grenzbewohner sind im JZollver-
7*7 entfernten Ortschaften angusehen-
o ider Einfuhr uͤber die Herzogl.
Hraunschwelgsch Grenze.
Fär ein an gon iihrch 4000
bei der Einfuhr über die Zoll-
Amter Heiligenstadt oder Teistungen.
die unmittelbarrn VBersendungen der
Fayence= und Steingur= Fabriken und
der Fabriten irdener Pfeifen im Steu-
Der ermaͤßigte Zollsatz gu nur fuͤr
ervere
raunschweigsche Grenze in einzelnen
tücken wird die Eingangs-Abgabe
für 1 Ochsen oder Zuchtstier auf
53 t. 12 gGr.
. 1 Kuh auf " — „
* 1 Rind auf —. 10 =
berabgeseet.
„Für- magere Schweine werden bei
er Einführung über die Herzoglich
Braunschweigsche Beeme nur 6 LGr.
für jedes Stück erhobe
6 i dem Eingange über die Herzogl.