Full text : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

248  Das  bayrische  Ministerium  (I867  bis  1870)

gab  der  König  nach.  Nun  zeigt  es  sich,  daß  die  Nürnberger  einen  sehr
fortschrittlich  gesinnten  Herrn  von  Stromer  wählen  wollen  und  daß  die
Behauptungen  Pechmanns  aus  der  Luft  gegriffen  sind.  Wir  stimmten
beide  in  dem  ungünstigen  Urteil  über  Pechmann  überein  und  Lutz  versichert,
daß  Pfeufer  Aussicht  habe,  Minister  des  Innern  zu  werden.  Auf  diese
Art  erreiche  ich  meinen  Zweck.  Schließlich  fragte  ich  ihn  noch,  wie  es
mit  meinem  Antrag  wegen  Hegnenberg-Dux  stehe  und  erhielt  die  erfreuliche
  Nachricht,  daß  der  König  nichts  dagegen  einzuwenden  habe,  so  hoffe
ich,  Graf  Hegnenberg  zum  Gesandten  in  Berlin  zu  bekommen.  Den  Antrag
  wegen  der  Uebertragung  des  Justizministeriums  an  Lutz  werde  ich
also  jetzt  ins  reine  schreiben  und  dem  König  geben,  sobald  er  von
Paris  zurückkommt.

In  das  „Programm“  des  Fürsten,!)  welches  die  Genehmigung  des
Königs  und  der  im  Amite  bleibenden  Minister  gefunden  hatte,  war  auch
die  „einheitliche  Leitung  des  gesamten  Sicherheitsdienstes“  als  zu  erreichendes
  Ziel  vorgesehen.  Auf  eine  Anfrage  des  Ministerpräsidenten
nach  dem  Stande  der  Arbeiten  für  die  Vorbereitung  dieser  Reform  erwiderte
  der  Minister  des  Innern  Freiherr  von  Pechmann  am  11.  Juli  1867,
daß  „der  vielfach  angeregten  Umgestaltung  des  Gendarmeriekorps  in  ein
Zivilinstitut  dermalen  und  für  die  nächste  Zukunft  die  erheblichsten  Bedenken
und  Schwierigkeiten  entgegenständen",  daß  sich  insbesondere  die  Gewißheit
ergeben  habe,  „daß  im  Falle  der  Vornahme  dieser  Umgestaltung  der
Gesamtaufwand  für  die  Gendarmerie  (gegenwärtig  1500000  Gulden)  nicht  unbeträchtlich
  zu  erhöhen  und  gleichwohl  die  periodische  Ergänzung  des  Mannschaftsstandes
  aufs  äußerste  gefährdet  sein  würde".  Der  Minister  hatte
sich  danach  für  ein  System  entschieden,  nach  welchem  die  Gendarmerie  ein
militärisches  Institut  bleiben,  Offiziere  und  Mannschaften  dem  Militärstande
  angehören  und  unter  militärischer  Disziplin  und  Gerichtsbarkeit
stehen,  in  bezug  auf  die  ihnen  zugewiesenen  Zivildienstleistungen  aber  in
ein  „unmittelbares  Verhältnis  zu  den  Polizeibehörden“  gebracht  werden
sollten.  Die  administrative  Leitung  der  Gendarmerie  sollte  von  dem  Kriegsministerium
  auf  das  Staatsministerium  des  Innern  übergehen  und  in
dessen  Budget  der  Gesamtaufwand  für  die  Gendarmerie  eingestellt  werden.
Der  Minister  berief  sich  für  diese  Ordnung  des  Gendarmeriedienstes  auf
das  Vorbild  Preußens  und  die  dort  und  in  andern  Staaten  gemachten
Erfahrungen.

Fürst  Hohenlohe  wendete  sich  gegen  dieses  Projekt  in  dem  folgenden,
eigenhändig  konzipierten  Schreiben  an  den  Minister  des  Innern.

 

1)  Siehe  Seite  186.