Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Viehseuchen.  Umlage  zur  Bestreitung  der  Entschädigung  für  auf  polizeiliche  Anordnung  getödtete
oder  vor  Ausführung  dieser  Anordnung  gefallene  Thiere,  sowie  zur  Bestreitung  der  Entschädigung
  für  an  Milzbrand  gefallene  Thiere.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  17.  März  1890.  72.

Taxe  für  die  Leitung  der  Radikalbadekur  bei  Schafräude.  Bekanntmachung  des  Medizinalkollegiums
  vom  2.  Mai  1890.  90.

Visitation.  Dienstanweisung  für  die  Visitation  der  Privatirrenanstalten.  Bekanntmachung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  26.  März  1890.  73.

Vögel,  Schutz  von  solchen.  Königliche  Verordnung  vom  3.  Oktober  1890.  233.  Verfügung  der
Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  7.  Oktober  1890.  234.

Volksschullehrer.  Pensionen  der  Hinterbliebenen  von  Volksschullehrern.  Bekanntmachung  des
Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  14.  Februar  1890.  58.

Volkszählung  am  1.  Dezember  1890.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
vom  26.  August  1890.  217.

Wehrordnung  und

Wehrpflicht  s.  Militärwesen.

Weinbau  s.  Reblaus.

Weinsberg  (.  Unfallversicherung.

Wernersche  Kinderheilanstalt  in  Ludwigsburg  s.  Heilanstalten.

3.

Zahnradbahn.  Vereinigung  der  Zahnradbahn  von  Stuttgart  nach  Degerloch  und  der  Dampfstraßenbahn
  von  Degerloch  nach  Hohenheim  zu  einem  Unternehmen  und  Aenderung  der  für
die  Zahnradbahn  von  Stuttgart  nach  Degerloch  erlassenen  Konzessionsbedingungen.  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  vom  21.  Juni  1890.  125.

Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst  und  Militärwesen.

Zuschußkasse  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  für  Angehörige  der  Württembergischen  Verkehrsanstalten.
  Bekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung
  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  23.  Dezember  1890.  316.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den
Bau  einer  Eisenbahn  von  Nagold  nach  Altensteig  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege
der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  I.  April  1890.  71.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Heilbronn  zur  Erwerbung  des  für  eine  Erweiterung  ihres
neuen  Friedhofs  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche
  Verordnung  vom  21.  Mai  1890.  108.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau  einer  Eisenbahn
von  Reutlingen  nach  Honau  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
  Königliche  Verordnung  vom  18.  September  1890.  229.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).