Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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Konigreich  Bayern.

 

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70.

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München,  den  5.  November  1851.

Inhalt:
Geses,  die  Einführung  der  im  Reglerungebezirke  der  Pfalz  bestebenden  Gesetzgebung  In  einigen  neu  erworbenen

Gebletstheilen  betreffend.

Gesetz,
die  Einführung  der  im  Reglerungsbezirke  der
Pfalz  bestehenden  Gesetzgebung  in  einigen  neu
erworbenen  Gebietstheilen  betr.

Maximilian  II.
von  Göttes  Gnaden,  Käönig  von  Vayern,
Pfalzgraf  bei  Uhein,
He#og  von  Vayern,  Franken  und  in
Schwaben  2c.  2c.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres

  Staatsraths  und  mirt  Beirath  und  Zu
stimmung  der  Kammer  der  Reichsräáthe  und
der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen
und  verordnen:

Art.  1.

Von  dem  Tage  der  Bekanntmachung
des  gegenwärtigen  Gesetzes  durch  das  Amtsblact
  der  Pfalz  tritt  die  gesammte  in  diesem
Kreise  bestehende  Gesegebung  für  die  Gebietstheile
  in  Kraft,  welche  durch  die  nach-4