54 Einkindschaft — Einsprüch.
XIII, 272. Einkindschaft und Vorausbestimmung nach
Bamberger Landr. Einfluß des Jrrthums über den Vermögensstand
hiebei. XLVII, 10. Einkindschaft nach
oberpfälzer Landr. XIVII, 239. Voraussetzungen der
Giltigkeit derselben. Ueber Realtheilung mit den Kindern
nach Nürnberger Recht und Berechnung der Vermögensmasse
hiebei. XLVII, 264. Beziehung des & 174 Ziff. 1
d. R.-Str.-G. zur Einkindschaff. XII. 379.
Einreden.: procehhindernde. EB. III, 412. Begründung
der procehhindernden Einrede, daß die zur Ernenerung
des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des
früheren Verfahrens noch nicht erfolgt sei. EB. IV, Einrede
der örtlichen Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts.
XLVIII, 402. Einwand, die Sache gehöre an
einen anderen Civilsenat. EB. VI, 343. Erceptio
Praejudicili. EB. 1IV, 70. Von den in §& 248 und 276
der Civ.-Proc.-Ordn. ertheilten Ermächtigung, schen vor
dem Eintritt der Rechtskraft der Vorentscheidung das Proeßverfahren
weiter fortzusetzen, kann nur auf die Gefahr
hin Gebrauch gemacht werden, daß dies Verfahren binfällig
wird durch ein die Vorentscheidung endgiltig abänderndes
Erkenntniß. EB. IV, 111. Die Einrede, es sei verabredet,
daß die Entscheidung des streitigen Rechtsverhältnisses
durch Schiedsrichter erfolgen solle, ist keine proceßhindeinde.
. IV, 249. Einreden gegen Besitzklagen nach Art.
586 der Proz.-Ordn. XLI, 8, 83. Unstatthaftigkeit nachträglicher
Geltendmachung von im Wechselprozesse wegen
mangelnder Begründung verworfener Einreden. XII, 339.
Einreden des Drittschuldners gegen den Arrestkläger. XLII,
23. XLV, 30. Die aus der Einrede des nicht erfüllten
Vertrages abgeleitete Compensationsforderung bedarf keiner
besonderen Liquidität. XLII, 39. Begründung der Simulations-Einrede.
XIII, 402. Exceptio doli ober simulationis
bei Wechselklagen. EB. IV, 273. Einrede der
Scheincession. XLV, 227. Exceptio spolil. EB. 1V,
159. Exceptio metus. 276.
Einreihung eines zur Zuchthausstrafe Verurtheilten in das
Heer; Fahnenflucht und Unterschlagung von Krarialischen
Monturstücken eines solchen. XIIV, 397.
Einsicht s. Acten.
Einspruch. EB. III, 155. Ebenso geden Contumazialurtheile.
Bevollmächtigung der Vertretung hiebei. Umfang
der Vollmacht. XIIII, 296. Die Frist zur Erhebung
des Einspruchs ist keine präklusive. XILI, 273. Einspruch
gegen eine Eheschließung nach preuß. Landr. XII,
143. Zulässigkeit des Einspruches im Strafoerfahren.
XIII, 383. Einspruchsverhandlung vertagt und behufs