Contents : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

54  Einkindschaft  —  Einsprüch.

XIII,  272.  Einkindschaft  und  Vorausbestimmung  nach

Bamberger  Landr.  Einfluß  des  Jrrthums  über  den  Vermögensstand
  hiebei.  XLVII,  10.  Einkindschaft  nach

oberpfälzer  Landr.  XIVII,  239.  Voraussetzungen  der

Giltigkeit  derselben.  Ueber  Realtheilung  mit  den  Kindern
nach  Nürnberger  Recht  und  Berechnung  der  Vermögensmasse
  hiebei.  XLVII,  264.  Beziehung  des  &  174  Ziff.  1
d.  R.-Str.-G.  zur  Einkindschaff.  XII.  379.

Einreden.:  procehhindernde.  EB.  III,  412.  Begründung
der  procehhindernden  Einrede,  daß  die  zur  Ernenerung
des  Rechtsstreites  erforderliche  Erstattung  der  Kosten  des
früheren  Verfahrens  noch  nicht  erfolgt  sei.  EB.  IV,  Einrede
  der  örtlichen  Unzuständigkeit  des  angegangenen  Gerichts.
  XLVIII,  402.  Einwand,  die  Sache  gehöre  an
einen  anderen  Civilsenat.  EB.  VI,  343.  Erceptio
Praejudicili.  EB.  1IV,  70.  Von  den  in  §&  248  und  276
der  Civ.-Proc.-Ordn.  ertheilten  Ermächtigung,  schen  vor
dem  Eintritt  der  Rechtskraft  der  Vorentscheidung  das  Proeßverfahren
  weiter  fortzusetzen,  kann  nur  auf  die  Gefahr
hin  Gebrauch  gemacht  werden,  daß  dies  Verfahren  binfällig
wird  durch  ein  die  Vorentscheidung  endgiltig  abänderndes
Erkenntniß.  EB.  IV,  111.  Die  Einrede,  es  sei  verabredet,
  daß  die  Entscheidung  des  streitigen  Rechtsverhältnisses
durch  Schiedsrichter  erfolgen  solle,  ist  keine  proceßhindeinde.

.  IV,  249.  Einreden  gegen  Besitzklagen  nach  Art.
586  der  Proz.-Ordn.  XLI,  8,  83.  Unstatthaftigkeit  nachträglicher
  Geltendmachung  von  im  Wechselprozesse  wegen
mangelnder  Begründung  verworfener  Einreden.  XII,  339.
Einreden  des  Drittschuldners  gegen  den  Arrestkläger.  XLII,
23.  XLV,  30.  Die  aus  der  Einrede  des  nicht  erfüllten

Vertrages  abgeleitete  Compensationsforderung  bedarf  keiner
besonderen  Liquidität.  XLII,  39.  Begründung  der  Simulations-Einrede.
  XIII,  402.  Exceptio  doli  ober  simulationis
  bei  Wechselklagen.  EB.  IV,  273.  Einrede  der
Scheincession.  XLV,  227.  Exceptio  spolil.  EB.  1V,
159.  Exceptio  metus.  276.

Einreihung  eines  zur  Zuchthausstrafe  Verurtheilten  in  das
Heer;  Fahnenflucht  und  Unterschlagung  von  Krarialischen
Monturstücken  eines  solchen.  XIIV,  397.

Einsicht  s.  Acten.

Einspruch.  EB.  III,  155.  Ebenso  geden  Contumazialurtheile.
  Bevollmächtigung  der  Vertretung  hiebei.  Umfang
der  Vollmacht.  XIIII,  296.  Die  Frist  zur  Erhebung
des  Einspruchs  ist  keine  präklusive.  XILI,  273.  Einspruch
  gegen  eine  Eheschließung  nach  preuß.  Landr.  XII,
143.  Zulässigkeit  des  Einspruches  im  Strafoerfahren.
XIII,  383.  Einspruchsverhandlung  vertagt  und  behufs