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daß er glaube, es sey unmoͤglich, Moͤnche und Kloͤster in einem
Staate zu haben, und sie durch Reformationen und
Edikte in Ordnung zu erhalten. Dieses Geschlecht muͤsse ausgerottet
werden, und zwar nicht bloß allmaͤhlich, sonst sey des
immer Nachkeimenden kein Ende. Unsere Erfahrungen würden
uns nicht zu einem so entscheidenden lebhaften Tone veranlaßt
haben; das Kloster und die Mönchsorden haben zwar
jeden Fehler einer enggeschlossenen Gesellschaft, aber doch hat
die katholische Kirche in manchen Fächern der gelehrten Literatur
wegen ihrer Klöster und Mönchsorden selbst noch gegenwärrig
Vorzüge auch vor dem protestamischen Deutschland,
und schnelle Ausrottungen sind ohnedieß nie zu rathen, das
Uebel müßte denn so groß seyn, als bei dem Fesuitenorden
war, was doch gewiß nicht im Allgemeinen der Fall ist.
18. Dr. Joh. Gottfr. Körner vom Cölibat der
Geistlichen. Leipzig 1784. 507 S. gr. 8. *)
Es wird (so lauten die eigenen Worte des Herrn Verfassers)
in einer kurzen Einleitung S. 1—4 die Frage überhaupt
erdrtert: isi's erlaubt? ist's rech!? und S. 5 auf den
Ehestand der Geistlichen besonders angewendet; die verschiedene
Beantwortung derselben gezeigt, die Fragen genauer bestimmt,
und so mit den Sprüchen des alten Testaments der
Anfang gemacht. Der ehelose Stand der Geistlichen lasse sich
weder aus Es. LVI. 7, noch aus dem Priesterthum Melchisedeks
erweisen. Auch die Stellen des neuen Testaments, auf
welche man sich ehedem zu Erweisung der Nothwendigkeit
des Coͤlibats berufen hatte, werden hier noch einmal richtig
erklärt, da immer noch hie und da manche roͤmisch-katholische
*) Aus den Gött. Gel. Auz. 1784. St. 126.