5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 135
Eine viel umfassendere Berücksichtigung findet die Leistungsfäbigkeit
im Güterverkehr, bei dem sie sich im Werte und Preise der Güter
kund gibt. Auch hier wurden und werden Güter gleichen Gewichts
bei gleicher Entfernung mit verschiedenen Preisen belastet. Es sei nur
an die ım Postverkehr sonst übliche besondere Behandlung der „preziösen
Sachen“, an die Wertklassen der Eisenbahnen, an die früher viel verbreitete,
in England auf Kanälen allgemein übliche Wertunterscheidung
im Land- und Wasserstraßenverkehr erinnert. Die Berücksichtigung des
Wertes kommt auch heute noch, wenn auch in sehr verschiedenem
Maße, überall im Verkebrewesen vor. Dabei geht man mit voller Überlegung
von der Berücksichtigung der Selbstkostenunterschiede ab.
Ob eine bestimmte Gewichtsmenge aus Getreide oder Eisenwaren
oder anderen Dingen besteht, hat auf die Selbstkosten der Bahn keinen
Einfluß, sofern es sich nicht um sperrige Güter oder um solche handelt,
die angewöhnliche Vorkehrungen der Bahnverwaltung erforden. Daß,
von solchen Ausnahmen abgesehen, höberwertige Waren eine vorsichtigere
Bebandlung erfordern und dadurch die Selbstkosten steigern, läßt sich
nicht allgemein behaupten und ist, falls es wirklich eintritt, nicht von
der Bedeutung, daß Unterschiede in den Frachtsätzen für die Mengenund
Längeneinheit berechtigt wären. Mıt höheren Selbstkosten kann
man also im allgemeinen eine höhere Fracht für wertvolle Güter nicht
rechtfertigen. Der Rechtfertigungsgrund liegt vielmehr darin, daß bei
geringwertigen (Gütern der Beförderungspreis viel eher den Punkt ererreicht,
von dem an sie nicht mehr beförderungsfähig sind, als bei
hochwertigen Gütern. Diese können in der Tat an sich einen höheren
Beförderungspreis ertragen, weil der Beförderungspreis einen viel geringeren
Bruchteil des Wertes ausmacht. Geringwertige Güter werden
durch die Beförderungskosten im Verhältnis viel mehr verteuert, sind
also auch viel weniger versandfähig. Der gleiche Beförderungspreis mub
desbalb auf Güter verschiedenen Wertes ganz verschieden einwirken.
Dieser wichtige Unterschied in der Tragfähigkeit der Güter kann
nicht übersehen werden, am allerwenigsten dann, wenn die Verwaltung
auf Erzielung von Reinerträgen bedacht sein muß. Daß sie dazu die
höherwertigen und deshalb tragfähigeren Güter mehr heranzieht, ist erklärlich..
Wenn schon die höherwertigen Güter dem Unternehmen
genügende Beschäftigung und genügenden Ertrag geben, kann ein nicht
öffentliches Verkehrsunternehmen unter Umständen keinen Anlal) haben,
die geringwertigen Güter durch Preisermäßigung zur Beförderung heranzuziehen.
In den meisten Fällen wird aber auch die Erwerbsunternehmung
bestrebt sein müssen, solche geringwertigen Güter zur Beförderung
heranzuholen und sie durch Preisermäßigung versandfähiger
zu machen, weil dadurch eine bessere Ausnutzung der Fahrzeuge und
damit auch eine Verminderung der Selbstkosten eintritt. Denn die Masse