Full text : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VII. Band. Das Verkehrswesen (1_7)

5.  Kapitel.  Die  Preisbildung  im  Verkehrswesen.  135

Eine  viel  umfassendere  Berücksichtigung  findet  die  Leistungsfäbigkeit
  im  Güterverkehr,  bei  dem  sie  sich  im  Werte  und  Preise  der  Güter
kund  gibt.  Auch  hier  wurden  und  werden  Güter  gleichen  Gewichts
bei  gleicher  Entfernung  mit  verschiedenen  Preisen  belastet.  Es  sei  nur
an  die  ım  Postverkehr  sonst  übliche  besondere  Behandlung  der  „preziösen
Sachen“,  an  die  Wertklassen  der  Eisenbahnen,  an  die  früher  viel  verbreitete,
  in  England  auf  Kanälen  allgemein  übliche  Wertunterscheidung
im  Land-  und  Wasserstraßenverkehr  erinnert.  Die  Berücksichtigung  des
Wertes  kommt  auch  heute  noch,  wenn  auch  in  sehr  verschiedenem
Maße,  überall  im  Verkebrewesen  vor.  Dabei  geht  man  mit  voller  Überlegung
  von  der  Berücksichtigung  der  Selbstkostenunterschiede  ab.

Ob  eine  bestimmte  Gewichtsmenge  aus  Getreide  oder  Eisenwaren
oder  anderen  Dingen  besteht,  hat  auf  die  Selbstkosten  der  Bahn  keinen
Einfluß,  sofern  es  sich  nicht  um  sperrige  Güter  oder  um  solche  handelt,
die  angewöhnliche  Vorkehrungen  der  Bahnverwaltung  erforden.  Daß,
von  solchen  Ausnahmen  abgesehen,  höberwertige  Waren  eine  vorsichtigere
Bebandlung  erfordern  und  dadurch  die  Selbstkosten  steigern,  läßt  sich
nicht  allgemein  behaupten  und  ist,  falls  es  wirklich  eintritt,  nicht  von
der  Bedeutung,  daß  Unterschiede  in  den  Frachtsätzen  für  die  Mengenund
  Längeneinheit  berechtigt  wären.  Mıt  höheren  Selbstkosten  kann
man  also  im  allgemeinen  eine  höhere  Fracht  für  wertvolle  Güter  nicht
rechtfertigen.  Der  Rechtfertigungsgrund  liegt  vielmehr  darin,  daß  bei
geringwertigen  (Gütern  der  Beförderungspreis  viel  eher  den  Punkt  ererreicht,
  von  dem  an  sie  nicht  mehr  beförderungsfähig  sind,  als  bei
hochwertigen  Gütern.  Diese  können  in  der  Tat  an  sich  einen  höheren
Beförderungspreis  ertragen,  weil  der  Beförderungspreis  einen  viel  geringeren
  Bruchteil  des  Wertes  ausmacht.  Geringwertige  Güter  werden
durch  die  Beförderungskosten  im  Verhältnis  viel  mehr  verteuert,  sind
also  auch  viel  weniger  versandfähig.  Der  gleiche  Beförderungspreis  mub
desbalb  auf  Güter  verschiedenen  Wertes  ganz  verschieden  einwirken.

Dieser  wichtige  Unterschied  in  der  Tragfähigkeit  der  Güter  kann
nicht  übersehen  werden,  am  allerwenigsten  dann,  wenn  die  Verwaltung
auf  Erzielung  von  Reinerträgen  bedacht  sein  muß.  Daß  sie  dazu  die
höherwertigen  und  deshalb  tragfähigeren  Güter  mehr  heranzieht,  ist  erklärlich..
  Wenn  schon  die  höherwertigen  Güter  dem  Unternehmen
genügende  Beschäftigung  und  genügenden  Ertrag  geben,  kann  ein  nicht
öffentliches  Verkehrsunternehmen  unter  Umständen  keinen  Anlal)  haben,
die  geringwertigen  Güter  durch  Preisermäßigung  zur  Beförderung  heranzuziehen.
  In  den  meisten  Fällen  wird  aber  auch  die  Erwerbsunternehmung
  bestrebt  sein  müssen,  solche  geringwertigen  Güter  zur  Beförderung
  heranzuholen  und  sie  durch  Preisermäßigung  versandfähiger
zu  machen,  weil  dadurch  eine  bessere  Ausnutzung  der  Fahrzeuge  und
damit  auch  eine  Verminderung  der  Selbstkosten  eintritt.  Denn  die  Masse