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im ganzen Sudan herrschenden Bantustamme zugehörend, ist fließend
und wohlklingend, seine Geschichte weit zurückreichend; seine Sitten, Ge-
setze und Gebräuche sind, abgesehen von den erwähnten Ausnahmen
kaum einer Anderung bedürftig. Er ist reinlich, fleißig, gastfrei, friedfertig
und gütig. Er beobachtet scharf, seine Phantasie, seine Beredsamkeit sind
ebenso entwickelt wie seine Klugheit und Berechnung. Dabei ist er ein
geborener Kaufmann. Er hat Erziehungshäuser für die Jugend, Ge-
richtsverhandlungen (Palaver), wo, ohne geschriebenes Recht, ähnlich wie
in England nach Billigkeit, Überlieferung, Herkommen und sogenannten
„Präzedenzfällen“ entschieden wird. Es wäre eitel Torheit, hierher einen
Assessor mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch senden zu wollen.
Ein Versuch in dieser unheilvollen Richtung, unter Aufhebung des
internationalen Billigkeits= (Equity.) Gerichtshofes in der Schwester-
kolonie von Togo, Kamerun, nach Paragraphen alles zu richten und zu
schlichten, endete denn auch in Empörung und Chaos. Zurzeit ist man
klüger geworden. Man läßt die Eingeborenen möglichst selbst Recht
sprechen. Ein Appell an die Bezirkshauptmänner steht aber in jedem
Falle offen.
Trotzdem ist man ja dabei, für unsere Schutzgebiete ein besonderes
Strafgesetz zu verfassen. Wahrscheinlich geschieht dies ebenso zur Züge-
lung der Weißen wie der Schwarzen, welche dies Klima gewöhnt sind
und ihre normale Empfindungsweise nicht so leicht verlieren. Bei den
Weißen dagegen stellt sich zuweilen der sogenannte „Tropenkoller“ ein,
besonders bei einer nicht angemessenen Lebensweise. Dieser Zustand,
der rein pathologisch ist, erklärt so manches ruchbar gewordene Argernis
und darf hier nicht unerwähnt bleiben. Die Hygiene, vernünftige Vor-
schriften bezüglich der Lebensweise sollten daher in einem Tropengesetz-
buch eine ähnlich große Rolle spielen wie im mosaischen Gesetz und im
Koran.
Übrigens hat der Evhe-Neger den Deutschen bereits einen Besuch
abgestattet. Denn auch die Amazonen von Dahome, welche unsere
Städte bereisten und uns ihre Kriegstänze vorführten, gehören demselben
Stamme an.
Anders geartet sind die den Buschmännern näher stehenden Be-
wohner des Buschlandes und der Gebirge, die Kebu, Adeli, Aposso, welche
Miene machten, uns die Handelswege im Innern zu verlegen oder doch
ihr aus der Zeit der Sklavenjagden stammendes Monopol und Durch-