Full text : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Zweiter Band. (2)

84  Im  Reichstage  (1870  bis  1874)

der  Schweiz  zu  beschließen,  der  den  Jesuitenorden  einfach  verbietet;  es
würde  dazu  ungefähr  eines  Gesetzentwurfs  bedurft  haben  in  drei  Paragraphen,
  dessen  erster  den  Grundsatz  aufgestellt  hätte:
Der  Jesuitenorden  und  die  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden
Orden  sind  in  Deutschland  verboten,

dessen  zweiter  Paragraph  zu  lauten  hätte:
Jeder  Deutsche,  welcher  in  den  Jesuitenorden  eintritt,  verliert
dadurch  sein  Staatsbürgerrecht.
Und  der  dritte  Paragraph  würde  meines  Erachtens  so  lauten  müssen:
Kein  Deutscher,  welcher  in  einer  von  Jesuiten  geleiteten  Lehranstalt
  gebildet  worden  ist,  kann  in  Deutschland  in  Staats=  und
Kirchendiensten  angestellt  werden.

Ich  habe  aber  darauf  verzichtet,  Ihnen  das  Vergnügen  zu  machen,
einen  solchen  Gesetzentwurf  hier  der  Diskussion  zu  unterstellen.  Ich  habe
geglaubt,  daß  die  Formulierung  eines  solchen  Antrags  nicht  Sache  der
Petitionskommission  des  Reichstags  bei  Gelegenheit  einer  Petitionsberatung
sei,  sondern  daß  es  zweckmäßiger  sein  würde,  wenn  ein  solcher  Gesetzentwurf
  von  seiten  der  verbündeten  Regierungen  eingereicht  würde.  Ich
habe  mich  deshalb  dem  Antrage  angeschlossen,  welcher  von  einigen  Mitgliedern
  dieses  Hauses  heute  Morgen  eingereicht  worden  ist.  Ich  habe  es
aber  getan  in  der  Erwartung,  daß  dieser  Antrag,  wenn  er  hier  Annahme
findet,  den  verbündeten  Regierungen  die  Grundlage  geben  wird,  einen
Gesetzentwurf  in  meinem  Sinne  vorzulegen.  Ich  empfehle  Ihnen  diesen
Antrag,  er  hat  jedenfalls  den  Vorteil,  daß  er  die  verbündeten  Regierungen
nicht  veranlassen  wird,  halbe  Maßregeln  zu  ergreifen.

Fortsetzung  des  Journals  vom  16.  Mai.

Als  ich  heute  in  die  Sitzung  kam,  war  man  bemüht,  die  Konservativen
  für  den  Vermittlungsantrag  1)  zu  gewinnen.  Dies  gelang  auch.
Ebenso  mit  den  Freikonservativen,  die  es  jedoch  widerstrebend  taten,  da
sie  sich  in  ihrem  Programm  zugunsten  der  freien  Bewegung  der  religiösen
Genossenschaften  engagiert  hatten.  Lamey  zog  unsern  Antrag  zurück,  und
so  bekam  der  Vermittlungsantrag  die  große  Majorität.  Nach  der  Debatte
sprach  ich  noch  mit  Bismarck  und  Friedberg,  die  Lust  haben,  noch  diesem
Reichstage  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen.

 

1)  Des  Abgeordneten  Marquardsen,  welcher  einen  Gesetzentwurf  forderte  zur
Regelung  der  rechtlichen  Stellung  der  religiösen  Orden  und  zur  Bestrafung  ihrer
staatsgefährlichen  Tätigkeit,  namentlich  der  der  Jesuiten.  Der  Antrag  wurde  mit
205  gegen  84  Stimmen  angenommen.