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Vorwort, zugleich Einleitung
Zahlreiche Uebergriffe, vielleicht besser gesagt Fehlgriffe, unterer
Exekutivpolizeiorgane haben vor nicht langer Zeit Anlaß zu berechtigten
Klagen gegeben; sie zwingen mit gebieterischer Nothwendigkeit zu einer
Untersuchung, wie derartige Vorkommnisse überhaupt möglich waren,
ob und wie sie in Zukunft zu vermeiden sind.
Allgemeine Erlasse der Oberbehörden werden an der Sache ebenso
wenig ändern, wie lange Klagereden heißsporniger Parlamentarier oder
wie Ausfälle hetzerischer Preßorgane gegen die Organisation unseres an
sich zweifellos bewährten Exekutivkorps.
Will man helfen, dann gehe man der Sache auf den Grund und heile
das Uebel an seiner Wurzel. Meines Erachtens ist in den meisten Fällen
die mangelhafte Dienstkenntniß der Beamten die Ursache ihrer Fehltritte
gewesen. Es erscheint kaum glaublich, und doch sind dem Verfasser
Fälle bekannt, daß man Polizeibeamte so, wie sie vom Militär kamen,
auf die Polizeiwache steckte, ihnen einige Polizeiverordnungen zu lesen
gab, die sie naturgemäß nicht verstanden, und sie so „vorbereitet“ auf
die Straße stellte, wo sie ein paar Tage in Gemeinschaft mit einem
älteren, in der Regel auch nicht besser informirten Kollegen ihren Dienst
verrichteten, um schließlich selbständig thätig zu sein und eintretendenfalls
nun auch ihrerseits Neueingestellte „anzulernen“.
Ein tüchtiger Unteroffizier ist noch lange kein auch nur mittelmäßiger
Polizeibeamter, ebenso wie umgekehrt der tüchtigste Polizeibeamte
nicht nothwendigerweise auch ein brauchbarer Unteroffizier sein
muß. Daß das oben geschilderte Verfahren also völlig verkehrt ist, wird
hiernach jeder auch nur halbwegs verständige Mensch einsehen.
Die Schwierigkeiten, neu eintretende Polizeibeamte genügend auszubilden,
lassen sich zwar nicht verkennen, namentlich nicht für mittlere
und kleinere Städte: der Polizeikommissar ist meist sehr beansprucht,