Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

102  Nebenabreden  —  Nichtigkeitsbeschwerde.

tigen  Vertrages.  XXVII,  220.  Ungiltigkeit  mündlicher
Nebenverabredungen  zu  einem  nach  Würzburger  Landrecht
abgeschlossenen  Austragsvertrage.  XXIX,  362.  S.  auch
unter:  Notariatsgesetz  zu  Art.  14.
Nebenschadensposten  wegen  Srobriatien,  erst  in  zweiter
  Instanz  aufgestellt.  XXII,
Rebenverantwortung:  *  Arzuasigket.  bei  Berufungen
  gegen  Abweisung  einer  Klage  von  der  Gerichtsschwelle.
  140.
Eischl  s.  Actio  negatoria.“
Nekrologe:  Philipp  Geigel,  Ob  gerichtsrath
„111  (Berichtigung  hiezu  S.  480).  Joh.  Ad.
von  Seuffert,  Appellationsgerichtsrath,  Gründer  der  Blätter
  für  Rechtsanwendung.  XXII,  Beilage  zu  Nr.  15.
Neuburg:  Giltigkeit  der  Novellen  zum  bayerischen  Landrechte
  im  vormaligen  Fürstenthume  Pfalz-Neuburg.

67.

Richtausübung,  s.  Gewerbe.

Nichtgebrauch,  s.  Verjährung.

Nichtigkeit:  der  Adjudikation  wegen  unterbliebener  spezieller
  Bekanntgabe  des  Versteigerungstermines  an  die  Hypothekgläubiger.
  XXII,  285.  (Vergl.  Band  V  S.  315).
Ist  ein  Erkenntniß  unter  allen  Umständen  unheilbar  nichtig,
  welches  einer  am  Streite  nicht  theilnehmenden  Person
  einen  Erfüllungseid  auferlegt?  XXVII,  318.  Das
Unterbleiben  der  communioatio  ad  cameram  bewirkt
nur  eine  heilbare  Nullität.  XXI,  474.  Die  Nichteinholung
  der  lehenherrlichen  Erinnerung  (GO.  Kap.  XIV
K.  4)  bildet  für  die  Hauptpartei  (den  Vaseueen)  keinen
Grund  unheilbarer  Nichtigkeit.  XXII,  294.  Eine  unheilbare
  Nichtigkeit  wird  dadurch  nicht  herbeigeführt,  wenn
das  Bezirksgericht  als  Kollegialgericht  eine  vor  den  Ginzelnrichter
  gehörige  Sache  oder  dieser  eine  vor  jenes  gehörige
  Sache  entscheidet.  XXV,  472.  XXVIII,  289,
305,  321,  369  (Berichtigung  S.  384).  XXX,  30g.
Nichtigkelt  des  Verfahrens  und  Erkenntnisses,  wenn  wegen
Uebertretung  der  österreichischen  Zollgesetze  von  bayerischen
Gerichten  von  Amtswegen  eingeschritten  wurde.  XXVI,
287.  Nichtigkeit  wegen  Mangels  der  persona  standi  in
juckicio.  Erforderniß  des  eheherrlichen  Streitkonsenses
nach  bayerischem  Rechte.  XXIII,  369.  S.  auch  Vertrag.

  .
Nichtigkeitsbeschwerde:  Beschränkung  des  defeotus
citationie  als  Nullitätsbehelf  durch  die  rechtskräftige  Abweisung
  gewisser  Anträge  auf  Verstattung  eines  weiteren
Gehöres.  XXIV,  304.  Unzulässigkeit  der  Nichtigkeitsklage
  gegen  vollzogene  Adjudikation  von  Immobillen.