102 Nebenabreden — Nichtigkeitsbeschwerde.
tigen Vertrages. XXVII, 220. Ungiltigkeit mündlicher
Nebenverabredungen zu einem nach Würzburger Landrecht
abgeschlossenen Austragsvertrage. XXIX, 362. S. auch
unter: Notariatsgesetz zu Art. 14.
Nebenschadensposten wegen Srobriatien, erst in zweiter
Instanz aufgestellt. XXII,
Rebenverantwortung: * Arzuasigket. bei Berufungen
gegen Abweisung einer Klage von der Gerichtsschwelle.
140.
Eischl s. Actio negatoria.“
Nekrologe: Philipp Geigel, Ob gerichtsrath
„111 (Berichtigung hiezu S. 480). Joh. Ad.
von Seuffert, Appellationsgerichtsrath, Gründer der Blätter
für Rechtsanwendung. XXII, Beilage zu Nr. 15.
Neuburg: Giltigkeit der Novellen zum bayerischen Landrechte
im vormaligen Fürstenthume Pfalz-Neuburg.
67.
Richtausübung, s. Gewerbe.
Nichtgebrauch, s. Verjährung.
Nichtigkeit: der Adjudikation wegen unterbliebener spezieller
Bekanntgabe des Versteigerungstermines an die Hypothekgläubiger.
XXII, 285. (Vergl. Band V S. 315).
Ist ein Erkenntniß unter allen Umständen unheilbar nichtig,
welches einer am Streite nicht theilnehmenden Person
einen Erfüllungseid auferlegt? XXVII, 318. Das
Unterbleiben der communioatio ad cameram bewirkt
nur eine heilbare Nullität. XXI, 474. Die Nichteinholung
der lehenherrlichen Erinnerung (GO. Kap. XIV
K. 4) bildet für die Hauptpartei (den Vaseueen) keinen
Grund unheilbarer Nichtigkeit. XXII, 294. Eine unheilbare
Nichtigkeit wird dadurch nicht herbeigeführt, wenn
das Bezirksgericht als Kollegialgericht eine vor den Ginzelnrichter
gehörige Sache oder dieser eine vor jenes gehörige
Sache entscheidet. XXV, 472. XXVIII, 289,
305, 321, 369 (Berichtigung S. 384). XXX, 30g.
Nichtigkelt des Verfahrens und Erkenntnisses, wenn wegen
Uebertretung der österreichischen Zollgesetze von bayerischen
Gerichten von Amtswegen eingeschritten wurde. XXVI,
287. Nichtigkeit wegen Mangels der persona standi in
juckicio. Erforderniß des eheherrlichen Streitkonsenses
nach bayerischem Rechte. XXIII, 369. S. auch Vertrag.
.
Nichtigkeitsbeschwerde: Beschränkung des defeotus
citationie als Nullitätsbehelf durch die rechtskräftige Abweisung
gewisser Anträge auf Verstattung eines weiteren
Gehöres. XXIV, 304. Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage
gegen vollzogene Adjudikation von Immobillen.