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unnütz, ihn zu unterstützen, wenn die Zeit dazu nicht mehr vorhanden
ist.
Im Verlaufe des Nachmittags hatte sich das Gerücht verbreitet,
Serbien habe sich dem Ultimatum gefügt, immerhin mit
dem Zusatze, dass es deswegen die Mächte anrufe. Man versichert
aber im letzten Augenblick, der österreichische Gesandte
habe soeben Belgrad verlassen; er hätte die Zustimmung der
serbischen Regierung zu den von seiner Regierung gestellten
Bedingungen für ungenügend erachtet.
Dumaine.
Nr. 49.
Antwort der serbischen Regierung an die österreichischungarische
Note.
(Mitgeteilt von Herrn Vesnitch, dem serbischen Gesandten, am 27. Juli.)
Belgrad, den 25. Juli 1914.
Die königlich serbische Regierung hat die Mitteilung der
k. und k. Regierung vom 10./23. ds. erhalten und ist überzeugt,
dass ihre Antwort jedes Missverständnis beseitigen wird, welches
die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichischen
Monarchie und dem Königreich Serbien zu stören droht.
Die Königliche Regierung ist sich bewusst, dass die Proteste,
die sowohl auf der Tribüne der National-Skuptschina, als auch
in den Aussprüchen und Handlungen der verantwortlichen Vertreter
des Staates zu tage getreten sind, Proteste, denen die von
der serbischen Regierung am 18./31. März 1909 abgegebene Erklärung
ein Ende bereitete, sich bei keiner Gelegenheit der grossen
Nachbarmonarchie gegenüber erneuert haben, und dass, seit
dieser Zeit, sowohl von Seiten der aufeinanderfolgenden Regierungen
des Königreichs, als auch deren Organen, kein einziger
Versuch gemacht wurde, um den in Bosnien und der Herzegowina
geschaffenen politischen und rechtlichen Zustand zu
ändern.
Die königliche Regierung stellt fest, dass die k. und k. Regierung
in dieser Beziehung keinerlei Vorstellung erhoben hat,
den Fall eines Schulbuches ausgenommen, hinsichtlich dessen
die k. und k. Regierung eine vollauf befridigende Erklärung erhalten
hat.