Monarchie, Familie und Besitz begonnen
haben. Sie tritt also als besondere
Sozialdemokratie auf und sucht dementsprechend
auch einen besonderen Schutz
für den friedlichen und fleißigen Arbeiter
zu erzielen gegen die Vergewaltigung durch
gewissenlose Hetzer und deren Anhang sowie
einen wirksamen Schutz für den Arbeitgeber
gegen frivole Ausstände. Mit
Nachdruck haben die Freikonservativen stets
betont, daß ihr Sinn allein auf das Wohl
des Vaterlandes gerichtet ist, nicht auf die
Wahrnehmung spezifischer Parteiinteressen.
Der Ruhm und die Ehre des Vaterlandes
ist das Panier, unter dem die
freikonservative Partei ihre Anhänger
sammelt; darum ist sie auch die besondere
Stütze der Politik des Fürsten Bismarck
gewesen.
Was die liberalen Parteien betrifft,
so ist für die nationalliberale Partei
noch heute das Parteiprogramm vom
29. Mai 1881 maßgebend. Während sie
ein Jahrzehnt hindurch die ausschlaggebende
Partei war und als solche die Grundsätze
des reinen „Manchestertums“ vertreten
hatte, war damals bereits ein Umschwung
in der inneren Politikeingetreten, welcher den
konservativen Bestrebungen Vorschub leistete.
Diesem Umstande trug die nationalliberale
Partei in ihrem Programm durchaus
Rechnung. Getren den für ihre Begründung
am 18. Oktober 1867 maßgebenden Parteiprinzipien
stellt sie auch jetzt das Bekenntnis
voran: „Die nationalliberale Partei
steht in unverbrüchlicher Treue zu Kaiser
und Reich. Bei voller Wahrung der verfassungsmäßigen
Rechte der Einzelstaaten
wird sie nach wie vor der weiteren Entwicklung
der Reichsinstitutionen in nationalem
und freiheitlichem Sinne ihre
Dienste widmen.“ Trotz der veränderten
Richtung in der inneren Politik will sie
freudig an der Förderung der Reichswohlfahrt
teilnehmen und alle Vorlagen der
verbündeten Regierungen vorurteilsfrei
prüfen. Doch tritt sie allen auf die
Schmälerung der verfassungsmäßigen
Rechte der Volksvertretung und allen auf
die Rückkehr zu „abgestorbenen Formen
unseres wirtschaftlichen Lebens“ gerichteten
Bestrebungen mit Entschiedenheit entgegen.
Sie ist bereit, zu einem friedlichen Verhältnis
zwischen Staat und Kirche beizutragen,
aber den unveräußerlichen Rechten
des Staates gegenüber der Kirche will sie
keinen Abbruch geschehen lassen, namentlich
nicht auf dem Gebiete der Schule und
Vorkämpferin gegen die-69
—
Ehegesetzgebung, d. h. sie beanstandet die
geistliche Schulaufsicht und hält fest an
der bestehenden Zivilehe. Gegen eine
übermäßige Zentralisation der Staatsgewalt
verteidigt die Partei die Selbständigkeit
und Selbstverwaltung der
Gemeinden.
Die Hauptbestimmungen ihres Programms
wurden am 28. März 1884 durch
die sogenannte „Heidelberger Erklärung“
noch mehrfach ergänzt. In derselben betonte
die nationalliberale Partkei laut ihre Bereitwilligkeit
zur Erhaltung einer starken deutschen
Heeresmacht. Ferner suchte sie auch dem
sozialpolitischen Bedürfnis der Zeit mehr
gerecht zu werden durch eine erhöhte Fürsorge
für das Wohl der arbeitenden Klassen.
Anderseits erklärlen sich die Nationalliberalen
bereit, zur Aufrechterhaltung eines
gesicherten Rechtszustandes der eichs.
regierung die zur Abwehr staatsgefährlicher
Umtriebe erforderlichen Machtmittel zu gewähren.
Auch den landwirtschaftlichen Interessen
wollten sie mehr als bisher ihr Augenmerk
zuwenden, ebenso für eine höhere Besteuerung
der Börsengeschäfte, für eine
Erhöhung der Branntweinsteuer und für eine
Regelung der Zuckersteuer eintreten, um
schwerer drückende Steuern zu erleichtern.
Endlich hielten auch sie das Gesetz über den
Unterstützungswohnsitz für verbesserungsfähig.
jedoch unter voller Aufrechterhaltung der
Freizügigkeit. In einer Erklärung von
Berlin aus im Jahre 1891 wurden die
früheren Satzungen nochmals besonders bekräftigt
unter besonderer Betonung der
alten liberalen Grundsätze. In wirtschaftlichen
Fragen sollte es jedoch nach
wie vor jedem Mitgliede der Partei
überlassen bleiben, wie es dazu Stellung
nehmen wollte.
Auch die deutsche Fortschriktspartei
betonte in ihrem auf dem Parteitag zu
Berlin vom 24. bis 26. November 1878
angenommenen Programm, daß sie „in Treue
gegen den Kaiser, auf dem verfassungs-.
mäßigen Boden des Bundesstaates“ steht.
Von dieser Grundlage aus erstrebt sie die
Entwicklung der parlamentarischen
Verfassung durch Kräftigung der
Rechte des Reichstags und durch Einrichtung
eines demselben verantwortlichen
Reichsministeriums. Im weiteren
will ste die Gewährung von Diäten an die
Reichstagsmitglieder und die Erhallung des
allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen
Wahlrechts; ferner volle Durchführung des
Rechtsstaates, insbesondere Gleichheit vor
dem Gesetze ohne Ansehen des Standes und