Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

 

V.

Taxe  der  homöopathischen  Arzneimittel.

 

1.  Muttertinkturen.
A.  Essenzen  aus  gleichen  Theilen  ausgepressten
  frischen  Safles  und
Welngeistes  zusammengesetzt.

B.  Tinkturen  aus  1  Theil  trockener
Arzneisubstanz  und  20  Theilen
Weingeistes  bereilet.

2.  Verdünnungen.

A.  Mit  Weingeist  bereilet  von  der  1.
bls  30.  Verdinnnung

"B.  Streuklligelchen,  welche  mit  einem
Arzneimittel  befeuchtet  sind

Reine  unbeleuchtete  Streukligelchen,
reiner  präparirter  Milchzucker

 

 

1  bis  30  Tropfen.

31  bis  100  Tropfen  oder
5  Gram

jede  weitere  100  Tropfen
oder  5  Gramm

1  bis  20  Tropfen

3  bis  100  Troplen  oder
5  Gramm  ...

jede  weitere  100  Tropsen
oder  5  Gramm.

1  bis  30  Tropfen.

31  bis  100  Tropfen  oder
5  Gramm

jede  weitere  100  Tropfen
oder  5  Gramm.

bis  zu  1  Gramm

über  1  Gr.  bis  zu  2  Gr.
über  2  Gr.  bis  zu  5  Gr.

5  Graaumm.

 

Pf.

15
20
30