Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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(Nr. 137.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, am 2. Juli d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich 
Griechischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Gregor 
Ypsilanti eine Privat-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schrei- 
ben Sr. Majestät des Königs von Griechenland entgegenzunehmen, wodurch der- 
selbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt 
worden ist. 
  
(Nr. 138.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes den Kaufmann N. Krohn zu Funchal (Madeira) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
 
	        
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