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den Preußischen Vizekonsul und Sächsischen Konsul Paul Scarpa in
Fiume
zu Konsuln, sowie
den Preußischen Vizekonsul Anton Hesky in Zengg
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 207.) Dem bisherigen Königlich Dänischen Vizekonsul Eduard
Dubbers in Bremen ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur
als Königlich Dänischer Konsul für Bremerhafen, Geestemünde und Brake mit
dem Wohnsitz in Bremen ertheilt worden.
(Nr. 208.) Dem zum Generalkonsul der Republik Honduras für den
Norddeutschen Bund ernannten Matthias Levy zu Hamburg ist das Exequatur
zu dieser Ernennung im Namen des Bundes ertheilt worden.
(Nr. 209.) Dem Fabrikbesitzer und Kaufmann Gustav Gebhard zu
Elberfeld ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Persischer
Konsul daselbst ertheilt worden.
(Nr. 210.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den bisherigen Preußischen Konsul Max v. Brandt in Yokohama
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Japan zu ernennen geruht.
Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei
der Japanischen Regierung beglaubigt worden und hat sein Beglaubigungsschreiben
in dieser Eigenschaft am 15. Oktober d. J. übergeben.
(Nr. 211.)