Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. XLIX. Band. (49)

XVIII  Systematisches  Register.

des  Gegentheilo.  206,  254.  Klage  auf  Herausgabe  von  Kindern,
Passivlegilimation  biebei  und  Wahrung  der  Erziehung.

E.  Erbrecht.

Ausschluß  gleitig.  Testirfähigkeit  bei  gerönnter  Ehe  nach  Eichstätter
  Recht.  8.  Testamentsaucslegung  inosbesondere  bei  Erbeinsebung
  von  *  255.  Das  Verlassenschaftoverfahren  nach  preuß.
Landr.  mit  Berücksichtigung  der  in  Bayern  geltenden  besonderen  Ge-8
  160.  Legatum  annnum  und  Hastung  deo  Benefizial-Erben.

III.  Handelsrecht.

Art.  173  ff.  d.  allgem.  d.  HGB,.  Reichegesetz  betr.  die
Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  und  die  Aktiengesellschaften  v.
18.  Juli  1884  von  Dr.  Otto  Freiherrn  v.  Völderndorff.  367.  Art.
110.  123.  291  desselben  HGS.  Offene  Handelagesellchalt.
Voraussetzung  und  Fortdauer.  Conlocurrentverhältniß.  3

IV.  Staats=  und  Verwaltungsrecht.

Die  Gewerbeordnung  für  das  deutsche  Reich  r  der  Fassung
vom  1.  Juli  1883  von  Robert  Landmann.  1141,  8.  120
derselben.  Kompctenz  für  Sireiligkeiten  nach  Mnnrl  des  Arbeitsverhällnisses.
  1.  Ersatz-Anspruch  für  den  Cidvil-  Versorgungoschein
nach  dem  Militär-Pensionsgeset.  141.  Zur  VO.  v.  3.  Okt.  1857,
die  Gehalts=  und  Dienstverhältnisse  m  ##  der  Verkehrsanstalten.
  (Beschädigung  im  Dienste.)  237.  Gesetz  über  den  Mglzaufschlag
  v.  10.  Mai  1868  mit  den  Aenderungen  bis  zum  Jahre
1883  von  Ludwig  von  May.  320

V.  Strafrecht  und  Strafprozeß.

A.  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Neich.

#S.  67  mit  Art.  10  und  97  des  Ges.  v.  28.  Mai  1852  über
die  Benüung  des  Wassers.  Wird  durch  eigenmächtige  Bauführung

#K.  113  mit  .  66  Abs.  1  6  des  VBahnpolizeireglements
  v.  20.  Mai  1880.  Der  Wechselwärter  ist  zur  Festnahme
desjenigen  belugt,  E  unberechligt  den  Eisenbabnkörper  betritt
und  die  Angabe  seines  Namens  verweigert.  403.

113,  137.  Mitglieder  eines  Gemeinde-Auoschusses,  welche
zum  Zwecke  der  Beilreibung  gemeindlicher  Gefälle  eine  Pfändung