122 Wiederherstellung gegen versäumte Nothfristen.
fallen oder etwas seine Wachsamkeit anregen, daß
dieses der 31. Tag gewesen? Was konnte ihn auf
diesem Punkte darauf hinweisen, die Einhaltung der
Fatalien nochmals in seinen Mannalakten zu kontroliren,
nachdem der um 5 Tage früher in seine
Hände gekommene Lieferschein ihn schon vorher darüber
beruhigt hatte?
Es kann natürlich unsere Absicht nicht sein,
diesem Rigorismus des obersten Gerichtshofes beizutreten
oder denselben einer einläßlichen Kritik zu
unterziehen; wir wollen nur hievon Veranlassung
nehmen, indem wir jene Entscheidungen veröffentlichen,
dem erleuchteten Eifer der Anwälte einige
wohlmeinende Rathschläge zu ertheilen, um sich
selbst vor Verlegenheiten, ihre Partheien aber vor
Schaden bewahren zu können. Die hierauf einschlägigen
Punkte bestehen darin,
a) alle ihre Beschwerden gegen Disziplinarverfügungen
sorgfältig bei denjenigen Gerichten anzumelden
und einzureichen, welche ihnen den betreffenden
Beschluß zustellen ließen;
b) wenn sie eine Beschwerdeschrift an die höhere
Instanz einreichen und ihnen deren Mittheilung an
den Gegner vernachrichtet wird, nachzusehen, ob der
hierin bezeichnete Tag des Einlaufes ihrer Schrift
der beabsichtigte sei und nicht vielmehr eine berichtigende
Anzeige oder ein Restitutionsgesuch erforderlich
mache;
l ) wenn ihnen eine Nebenverantwortung ihres
Gegners mitgetheilt wird, sie auf der Stelle zu
lesen, um nachzusehen, ob nicht Aufstellungen darin
vorkommen, welche zu einem weiteren Schritte Anlaß
geben können.
d) Endlich möge hier noch ein Punkt berührt
werden, der mit vorstehenden Bemerkungen innig
zusammenhängt. Alle bisherige Erfahrung lehrt,
daß unter zehn versäumten Fristen in neun Fällen