Metadaten : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechzehnter Jahrgang. 1900. (41)

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stände  ihrer  besonderen  Fachstudien  zu  machen  haben,  sind  von  ihnen  zuvor  der  Genehmigung
  der  Lehrer,  welche  die  Korrektur  derselben  übernehmen,  zu  unterstellen.
§.  5.

Bezüglich  der  Seminarprüfungen  bleiben  die  Lehramtskandidaten  in  den
drei  ersten  Semestern  den  übrigen  Seminarzöglingen  gleichgestellt.  Auch  vom  vierten
Semester  an  haben  die  zugleich  Theologie  studirenden  Lehramtskandidaten
  sich  nur  an  den  Seminarprüfungen  für  die  Theologen  zu  betheiligen.  Ihre
Leistungen  für  das  Seminar  in  dem  Jahr,  für  welches  ihnen  das  Geldsurrogat  bewilligt
wird  (§.  3  Abs.  3)  haben  sich  nach  den  bezüglich  des  Geldsurrogats  bestehenden  Vorschriften
  zu  richten.

Die  vom  Studium  der  Theologie  dispen  sirten  Lehramtskandidaten
haben  je  am  Schlusse  eines  Semesters  ein  schriftliches  Examen  unter  Klausur  zu  bestehen.
Hiebei  haben  die  Philologen  im  vierten  Semester  eine  Uebersetzung  aus  einem
lateinischen  und  einem  griechischen  Klassiker  ins  Deutsche  mit  den  erforderlichen  sprachlichen
und  sachlichen  Erläuterungen  zu  liefern.

Im  fünften  Semester  wird  von  den  philologischen  Professoratskandidaten
eine  Uebersetzung  theils  ins  Lateinische  und  Griechische,  theils  aus  diesen  Sprachen  ins
Deutsche  mit  Erläuterungen;

von  den  Präceptoratskandidaten  neben  einer  Uebersetzung  aus  dem  Lateinischen
und  ins  Lateinische  eine  solche  ins  Französische  und  eine  aus  dem  französischen  Diktat
ins  Deutsche  verlangt.

Im  sechsten  Semester  ist  von  den  Professoratskandidaten  eine  Uebersetzung  aus
dem  Lateinischen  und  ins  Lateinische,  nebst  der  Beantwortung  je  einer  Frage  aus  der
alten  und  der  neueren  Geschichte;

am  Schlusse  des  siebenten  Semesters  ist  von  denselben  neben  einer  Uebersetzung
aus  dem  Griechischen  und  ins  Griechische  ein  deutscher  Aufsatz  über  einen  Gegenstand  aus
der  deutschen  Literaturgeschichte  oder  der  allgemeinen  Pädagogik  zu  fertigen.

Die  Kandidaten  der  Reallehrerprüfung  haben  jedesmal  eine  französische,

die  der  realistischen  Professoratsprüfung  in  sprachlichhistorischer
  Richtung  jedesmal  eine  französische  und  vom  fünften  Semester  an
auch  eine  englische  Stilprobe,

die  der  Professoratsprüfung  in  mathematisch-naturwissenschaftlicher  Richtung
die  Lösung  von  Aufgaben  aus  dem  Krreise  ihrer  Fachstudien  zu  liefern.