Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Marschroute. 
Gab Generale (Angabe der Truppentheile, welchen 
Stabsoffziere die Marschirenden angehören und 
: ob dieselben auf dem Marsche das 
Hauptleute, Rittmeister Quartier mit oder ohne Verpfle- 
a und Lieutenants gung zu empfangen haben.) 
 Aerzte  
Zahlmeister 
Feldwebel, Wachtmeister 
Unteroffiziere 
Spielleute 
Gemeine 
Offizierburschen und Diener 
einjährig Freiwillige 
Rekruten 
Reservisten 
Terainsoldaten 
Stabs=Roß- und Roßärzte 
Büchsenmacher und Sattler 
Offizierpferde 
Dienstpferde 
Remontepferde 
gehen unter dem Kommando des (Namen, Charge un d Truppentheil des Führers), 
wie umstehend näher angegeben ist, von ... . . .. über ... . . .. nach .. . . . .. 
wobei auf der Strecke von .. ... bis die einer (das Dampfschiff xy 
zu benutzen ist. 
Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend 
abgedruckten Bestimmungen prompt zu verabreichen: 
1) Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Lagerstroh); 
2) Marschverpflegung für die Mannschaften, sofern dieselbe (nach der obigen 
Angabe) überhaupt zu gewähren ist; 
3) An Verpflegung für die Pferde nach Preußischem Maaß und Gewicht: 
  
  
. ... . .. Hafer (. . . . . Meßen) 
Zahl) Rationen zu . Pfund Heu 
..... do. Stroh 
. . ... Hafer (.. . . . Meßen) 
(Zahl) Rationen u Pfund Heu 
..... do. Stroh 
. . . . . . . . .. Hafer (. . ... Meßen) 
(Zahl) Rationen zu . . . .. Pfund Heu 
..... do. Stroh 
  
Zahl eschirrtean Vorlegepferde 
einspännige 
zweispännige Vorspannwagen 
vierspännige 
Vorspann- Reitpferde 
5) Geschäfts=, Arrest- und Wachtlokale. 
Ort und Datum. 
  
Firma der ausstellenden Behäörde. 
(Unterschrift.)
	        
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