Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Quartierbescheinigung. 
  
  
Daß die Gemeinde 4. der ... Kompagnie .... . .. ... . .. .. . . .. 
Festungs=Artillerie=Regiments Nr. in der Stärke von: 
Anzahl der Anzahl s vom bis also auf 
ein“ der (Tag (cag Nonate 
"offinere“ Charge. einge. bes des Bemerkungen. 
und Mann- stellten Ein- Ab-. gangs- 
schaften. Merde. treffens)) gangs) tages) 
1 Hauptmann E ½⅛ 5 1/ „Pro bis hatte die 
1 BPremierlieutenant T. do. do. I Kompagnie das Kan- 
1!1 „ekondelieutenant J. do. do. 1 tommement währendteer 
1 "Q% F. ½ do. 1½% inne; 
1 Feldwebbkl. 1 do. 1 am 10. Juni begann die 
1 Portepeefähnrich. do. do. 1⅝ Schießübung. 
10 Unteroffizierrer ... do. do. 1#% #Schluß derselben am 55/= 
75 Kanoniere do. do.1% 
11)Kanonier ... 1½ do. 
Attachirt: 
Von der .. .. Batterie 
"des Feld- 
Artillerie=Regts. Nr. 
1 Dienstpferd. 1 5 5% 1½½ 
  
  
  
  
  
  
Quartier in vorschriftsmäßiger Ausdehnung und Beschaffenheit gegeben hat, sowie daß in 
ler vorangegebenen Zeitdauer der Tag des Einrückens in das Kantonnement — nicht aber 
tl Tag des Ausmarsches — mitgerechnet ist, auch unter der angegebenen Jahl der Ge- 
neinen Diener und Burschen der Offziere 2c. sich nicht befinden, wird hierdurch pflicht- 
nößig bescheinigt. 
Die Bezahlung des Quartiers ist 
Ort, Datum. 
f. s.) 
erfolgt. 
(Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.