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25. Die Nummern 25. p. und q. erhalten nachstehende Fassung:
p) 1) a) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller
Tara:
Art; Oliven, Kapern, Pasteten, Saucen
und andere ähnliche Gegenstände des fei-
neren Tafelgenusses; Kakaomasse, gemah-
lener Kakao, Chokolade und Chokolade-
Surrogate; gebrannter Kaffee, für den
Zentner 7 Thlr. oder 12 Fl. 15 Kr.
b) Mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, na-
mentlich alle in Flaschen, Büchsen und
dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder
auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Ge-
müse und andere Konsumtibilien (Pilze,
Trüffeln, Geflügel, Seethiere und der-
gleichen); zubereitete Fische; zubereiteter
Senf, für den Zentner 5 Thlr. oder
8 Fl. 45 Kr.
20 in Fässern und Kisten,
13 in Körben,
6 in Ballen;
für Kakaomasse, gemah-
leuen Kakao, Choks-
lade und Chokolade-
surrogate:
14 in Kisten von wei-
chem Holz.
2) Obst, Sämereien, Beeren,
Blätter, Blüthen, Pilze, Ge-
müse, getrocknet, gebacken, ge-
pulvert, blos eingekocht, oder
gesalzen, soweit sie nicht unter
anderen Nummern des Tarifs
begriffen sind; Cichorien, ge-
trocknete, gebrannte oder ge-
mahlene; Nüsse, trockene;
Säfte von Obst, Beeren und
Rüben zum Genuß, ohne
Zucker eingekocht; Pome.
ranzenschalen, frische und
getrocknete.............
9) 1) Kraftmehl, Puder, Stärke,
Arrowroot für den Zentner
2) Mühlenfabrikate aus Getreide
und Hülsenfrüchten, nämlich:
geschrotene oder geschälte Kör-
ner, Graupe, Gries, Grütze,
Mehl, Backwerk, gewöhnliches
(Bäckerwaare), Stärkegummi
Nudeln; Sago und Sago-
Surrogate;) Tapioka
frei. frei.
— Thlr. 15 Sgr. oder — Fl. 52 1/2 kr.
frei.
frei.
26. Die Nummer 25. s. erhält nachstehende Fassung:
Reis, geschälter und ungeschälter, für den Zentner 15 Sgr. oder 52 1/2 Kr.
Anmerkung:
Reis zur Stärkefabrikation unter Kontrole zollfrei.
27. Die