— 192 —
(Nr. 488.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe des Norddeutschen Bundes, beziehungsweise zum Bundesrathe des
Deutschen Zollvereins. Vom 16. Mai 1870.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 29. Januar und 16. April d. J.
(Bundesgesetzbl. 32. und 83.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den
Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertra-
ges zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und
Hessen vom 8. Juli 1867
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
an Stelle des Generalmajors v. Brandenstein
der Major Freiherr v. Holleben
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, und
der Geheime Justizrath Klemm
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt
worden ist.
Berlin, den 16. Mai 1870.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
In Vertretung:
Delbrück.
(Nr. 489.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kobbe in Matanzas den Kauf-
mann W. Hoffmann
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 490.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Bundeskonsuls H. Bolckow
in