Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

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Die  von  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossene
Aenderung  im  Eingange  und  im  Absatze  Ziff.  1  des  Artikels
ist  dadurch  unabweislich  geworden,  daß  seit  Vorlage  des  Entwurfes
  die  Prozeßordnung  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten
sammt  dem  Einführungegesetze  dazu,  vom  29.  April  1869,  am
1.  Juli  vorigen  Jahres  in  Geltung  getreten  ist.

Die  Art.  4  und  5  find  eine  wörtliche  Wiederholung  der
TArtikel  3  und  4  des  Gesetzes  vom  16.  Mai  1868.

Denselben  steht  keinerlei  Bedenken  entgegen.

Aus  diesen  Gründen  erlaubt  sich  der  Unterfertigte  den

Antrag
der  I.  Ausschuß  wolle  der  Hohen  Kammer  empfehlen,  dem
Gesetzentwurfe,
„die  Einführung  der  bayerischen  Gesetze  in  einigen
„neuerworbenen  Gebietstheilen  betr.“,
in  der  von  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossenen  Fassung
  ihre  Zustimmung  zu  ertheilen.

v.  Haubenschmied,  Reichsrath.