thumbs : Fürst Bülows Reden. 1. Band 1897-1903. (1)

412  78.  Diätenfrage.  —  Jeiuitengesetz.

78.  Diätenfsrage.  —  Jesuitengesetz.
Sitzung  des  Reichstages  vom  3.  Februar  1903.

Der  Abgeordnete  Dr.  Spahn  hatte  zwei  Beschlüsse  des  Reichstages  zur  Sprache
gebracht,  auf  die  seitens  des  Bundesrates  noch  keine  Entscheidung  ergangen  war:  am
8.  Mai  1901  hatte  der  Reichstag  mit  185  gegen  40  Stimmen  den  Antrag  auf  Zahlung
von  Anwesenheitsgeldern  im  Betrage  von  täglich  zwanzig  Mark  angenommen  und  zuletzt
  am  1.  Februar  1899  die  gleichlautenden  Anträge  der  Abgeordneten  Graf  zu
Limburg-Stirum  und  Rickert,  den  §  2  des  Jesuitengesetzes  vom  4.  Juli  1872  aufzuheben,
  zum  Beschluß  erhoben,  gleichzeitig  aber  auch  den  Antrag  des  Grafen  Hompesch
auf  Aufhebung  des  ganzen  Jesnitengesetzes  angenommen.

Reichskanzler  Graf  von  Bülowg:

Meine  Herren,  der  Herr  Abgeordnete  Spahn  hat  im  ersten  Teile
seiner  Ausführungen  die  Diätenfrage  berührt  und  dabei  dem  Wunsche
Ausdruck  gegeben,  daß  der  Bundesrat  mit  seiner  Zustimmung  zu  dem
Beschlusse  des  hohen  Hauses  auf  die  Zahlung  von  Anwesenheitsgeldern
nicht  länger  zögern  möge.  Der  Herr  Abgeordnete  Spahn  hat  für  den
Antrag  des  Reichstags  namentlich  praktische  Gesichtspunkte  angeführt:
die  erleichterte  Auswahl  geeigneter  Kandidaten  für  die  Reichstagswahlen,
die  Aussicht  auf  einen  stärkeren  Besuch  der  Reichstagssitzungen  und  damit
auf  eine  Förderung  der  parlamentarischen  Geschäfte.

Wie  ich  gegenüber  einzelnen  Mitgliedern  dieses  hohen  Hauses  kein
Hehl  daraus  gemacht  habe,  so  will  ich  auch  hier  gern  bekennen,  daß  ich
mich  diesen  Zweckmäßigkeitsgründen  nicht  verschließe

(hört!  hört!  bei  den  Sozialdemokraten),
ihnen  vielmehr  einen  erheblichen  Wert  beimesse,  obwohl  nach  den  in  anderen
  Parlamenten  gemachten  Erfahrungen  der  erhoffte  Erfolg  der  Maßnahme
  nicht  ganz  sicher  erscheint.  Aber  auch  wenn  ich,  meine  Herren,
von  der  unbedingten  Nützlichkeit  der  Diäten  völlig  überzeugt  wäre,  so
stehe  ich  dieser  Frage  doch  gegenüber  als  oberster  Reichsbeamter,  der  über
die  Interessen  und  Anschauungen  der  verbündeten  Regierungen  nicht  hinweggehen
  kann,  sondern  ihnen  entsprechend  seine  Haltung  einzurichten  hat.

Der  Beschluß  des  Reichstags  vom,  wenn  ich  nicht  irre,  9.  oder
10.  November  1901,  den  der  Herr  Abgeordnete  Spahn  soeben  angeführt
hat,  verlangt  die  Aenderung  eines  Artikels  der  Reichsverfassung,  welchem
von  den  Schöpfern  der  Reichsverfassung  besonderes  Gewicht  beigelegt  wurde.
Jch  brauche  hier  auf  die  Geschichte  des  Artikels  32  der  Reichsverfassung

1)  Sten.  Ber.  d.  R.-T.,  10.  Leg.-Per.,  II.  Session,  249.  Sitzung,  S.  7639  ff.