412 78. Diätenfrage. — Jeiuitengesetz.
78. Diätenfsrage. — Jesuitengesetz.
Sitzung des Reichstages vom 3. Februar 1903.
Der Abgeordnete Dr. Spahn hatte zwei Beschlüsse des Reichstages zur Sprache
gebracht, auf die seitens des Bundesrates noch keine Entscheidung ergangen war: am
8. Mai 1901 hatte der Reichstag mit 185 gegen 40 Stimmen den Antrag auf Zahlung
von Anwesenheitsgeldern im Betrage von täglich zwanzig Mark angenommen und zuletzt
am 1. Februar 1899 die gleichlautenden Anträge der Abgeordneten Graf zu
Limburg-Stirum und Rickert, den § 2 des Jesuitengesetzes vom 4. Juli 1872 aufzuheben,
zum Beschluß erhoben, gleichzeitig aber auch den Antrag des Grafen Hompesch
auf Aufhebung des ganzen Jesnitengesetzes angenommen.
Reichskanzler Graf von Bülowg:
Meine Herren, der Herr Abgeordnete Spahn hat im ersten Teile
seiner Ausführungen die Diätenfrage berührt und dabei dem Wunsche
Ausdruck gegeben, daß der Bundesrat mit seiner Zustimmung zu dem
Beschlusse des hohen Hauses auf die Zahlung von Anwesenheitsgeldern
nicht länger zögern möge. Der Herr Abgeordnete Spahn hat für den
Antrag des Reichstags namentlich praktische Gesichtspunkte angeführt:
die erleichterte Auswahl geeigneter Kandidaten für die Reichstagswahlen,
die Aussicht auf einen stärkeren Besuch der Reichstagssitzungen und damit
auf eine Förderung der parlamentarischen Geschäfte.
Wie ich gegenüber einzelnen Mitgliedern dieses hohen Hauses kein
Hehl daraus gemacht habe, so will ich auch hier gern bekennen, daß ich
mich diesen Zweckmäßigkeitsgründen nicht verschließe
(hört! hört! bei den Sozialdemokraten),
ihnen vielmehr einen erheblichen Wert beimesse, obwohl nach den in anderen
Parlamenten gemachten Erfahrungen der erhoffte Erfolg der Maßnahme
nicht ganz sicher erscheint. Aber auch wenn ich, meine Herren,
von der unbedingten Nützlichkeit der Diäten völlig überzeugt wäre, so
stehe ich dieser Frage doch gegenüber als oberster Reichsbeamter, der über
die Interessen und Anschauungen der verbündeten Regierungen nicht hinweggehen
kann, sondern ihnen entsprechend seine Haltung einzurichten hat.
Der Beschluß des Reichstags vom, wenn ich nicht irre, 9. oder
10. November 1901, den der Herr Abgeordnete Spahn soeben angeführt
hat, verlangt die Aenderung eines Artikels der Reichsverfassung, welchem
von den Schöpfern der Reichsverfassung besonderes Gewicht beigelegt wurde.
Jch brauche hier auf die Geschichte des Artikels 32 der Reichsverfassung
1) Sten. Ber. d. R.-T., 10. Leg.-Per., II. Session, 249. Sitzung, S. 7639 ff.