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Verzeichniß
derjenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der
griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154. Nr. 2. c.
der Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. bezeichneten Lehr-
anstalten gehören.
I. Rönigreich Preußen.
a. Provinz Pommern.
Das Gymnasium zu Neustettin,
» " » Anklam.
b. Provinz Westphalen.
Das Gymnasium zu Soest,
» » * Herford.
c. Rheinprovinz.
Das Gymnasium zu Wesel,
" " Reuß,
II. Fürstenthum Lippe
Das Gymnasium zu Lemgo.
(Nr. 466.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870.
Auf Grund des Artikels 8. §§ . 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Nord-
deutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt
worden, und zwar:
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der unterzeichnete Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen
Zollvereins,
der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon,
der Staats- und Finanzminister Camphausen,
der Staatsminister und Präsident des Bundeskanzler-Amtes
Delbrück,
der