Metadata : Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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hatten  an  ihren  Gütern,  die  sie  meistens  als  Zeitoder
  Erbpächter  bebauten,  nur  das  Nutzungesrecht.
Eine  Lage,  die  alles  wirtschaftliche  Gedeihen  hinderte,
  keinen  Sinn  für  Verbesserung  des  Anbaus,
für  volle  Ausnützung  des  Bodens  aufkommen
ließ.  Erst  das  Jahr  1848  brachte  die  wahre
Bauernbefreiung  mit  der  Aufhebung  der  Grundherrlichkeit
  und  der  Fronden  und  der  Ablösung
der  Zehnten.  Mit  der  Grundherrlichkeit  fielen
auch  die  Reste  der  niederen  Gerichtsbarkeit  und
der  Verwaltung  der  Grundherren  in  ihren  Hofmarken
  —  solcher  adeliger  Güter  mit  Standschaftsrecht
  gab  es  945  —  und  damit  gewann
der  Staat  erst  seine  volle  Macht  über  das  ganze
Land  zurück.  Ein  starker  demokratischer  Zug  geht
durch  das  letzte  Jahrhundert.  Mit  der  Aufhebung
  der  Leibeigenschaft  hat  1808  die  Emanzipation
  des  niederen  Standes  begonnen.  In
der  ersten  Hälfte  des  Jahrhunderts  die  Bauern,
in  der  zweiten  überwiegend  die  Handwerker  und
Fabrikarbeiter  berührend,  hat  sie  sich  stufenweise
durch  das  ganze  Jahrhundert  fortgesetzt,  hat  uns
über  die  Erleichterung  der  Verehelichung  und
Ansässigmachung  und  über  die  Gewerbefreiheit

bis  zum  allgemeinen  direkten  Wahlrecht,  zur
Riezler,  Das  glücklichste  Jahrhundert  2